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Buchhalterische Aufsicht

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Die Unternehmen, die sich für eine eigene Buchhaltungsabteilung entscheiden und gleichzeitig sicherstellen wollen, dass die Bücher in Polen ordnungsgemäß geführt werden, können die buchhalterische Aufsicht in Anspruch nehmen. Durch regelmäßige Überprüfung der Buchführung im Unternehmen kann gewährleistet werden, dass die Bücher gesetzeskonform geführt und etwaige Konsequenzen von Unregelmäßigkeiten in den Büchern vermieden werden.  Die externe Aufsicht garantiert Ihnen eine ständige, kompetente und vor allem objektive Überprüfung. Für Ihre Mitarbeiter bedeutet dies fachkundige Unterstützung bei untypischen und komplizierten Fällen.

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Alle Spezialistenteams der Buchhalter von Rödl & Partner arbeiten nach dem Prinzip der ständigen Verbesserung (Lean Management).  Im Rahmen der buchhalterischen Aufsicht in Polen wird zusätzlich die Verbesserung der Buchhaltungsprozesse in der Gesellschaft des Mandanten im Auge behalten.


Der Umfang der buchhalterischen Aufsicht wird jedes Mal mit dem Mandanten vereinbart und an seine Bedürfnisse angepasst. Sie kann die Unterstützung bei der Erstellung von Berichten, den Aufbau der Rechnungslegungspolitik des Unternehmens oder nur die monatliche Durchsicht der Bücher am Sitz des Mandanten und die Überprüfung der Buchungen zum Gegenstand haben.

Die Zusammenarbeit im Rahmen der buchhalterischen Aufsicht umfasst Folgendes:

  • Erarbeitung, Modifikation und Einführung eines Betriebskontenplans,
  • Ausarbeitung der Rechnungslegungspolitik der Gesellschaft,
  • Überprüfung der Handelsbücher,
  • Unterstützung bei der Erstellung der Dokumentation zu Berichtszwecken: Erklärungen und Jahresabschlüsse,
  • Konsultationen und Buchhaltungsberatung,
  • Überprüfung bzw. Erstellung laufender Steuererklärungen und erforderlicher Berichte (u.a. an das Hauptstatistikamt und die Polnische Nationalbank),
  • Unterstützung und Erteilung von Erläuterungen.
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