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Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland und Abrechnungen

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Die Entsendung der Arbeitnehmer ins Ausland kommt meistens in Unternehmen vor, die an vielen Standorten – auch international – agieren. Oft müssen sie mit ihren Personalressourcen flexibel umgehen und den in dem jeweiligen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Arbeitsort ändern. Solchen Unternehmen bieten wir die Abrechnung der entsandten Arbeitnehmer an.

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Bei der Abrechnung der entsandten Arbeitnehmer in Polen handelt es sich um eine im Hinblick auf die Lohnbuchhaltung, das Steuer- sowie das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht komplexe und komplizierte Aufgabe. Bei der Übergabe dieser Abrechnung an externe, erfahrene Spezialisten gewinnt der jeweilige Unternehmer die Sicherheit, dass diese ordnungsgemäß vorgenommen wird. Er muss weder die unzureichenden Kompetenzen eigener Arbeitnehmer noch die Folgen von Unregelmäßigkeiten befürchten.


Dank der langjährigen Erfahrung in der Lohnbuchhaltung für internationale Unternehmen verfügen die Spezialisten von Rödl & Partner Polen über praktisches Wissen, wie die entsandten Arbeitnehmer ordnungsgemäß abzurechnen sind. Die Mandanten von Rödl & Partner können zusätzlich Rechtsberatungsleistungen hinsichtlich der Entsendung der Arbeitnehmer ins Ausland in Anspruch nehmen.

​Zur Entsendung eines Arbeitnehmers kommt es dann, wenn der im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsort gemäß dem Willen des Arbeitgebers geändert wird.

Aufseiten des Arbeitgebers ist dies mit der Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung des Arbeitnehmers verbunden – und zwar der Lohnsteuer sowie der Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung sowie zum Arbeits- und Garantieleistungsfonds.

Bei der Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland und der Auszahlung der Vergütung in einer Fremdwährung sind auch die Abrechnungen nach dem richtigen Währungskurs von Bedeutung.

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