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Heiligabend als arbeitsfreier Tag

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​​​​​​​​​​Katarzyna Adamczak-Kleczkowska, Natalia Patecka

14. Januar 2025


Vor kurzem wurde das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die arbeitsfreien Tage und einiger anderer Gesetze vom 6. Dezember 2024 veröffentlicht, wonach der 24. Dezember ein arbeitsfreier Tag sein wird.

Die wichtigsten Änderungen, die durch das Gesetz eingeführt werden


​1. Der Tag "24. Dezember - Heiligabend" wurde in den Katalog der arbeitsfreien Tage aufgenommen, die durch das Gesetz über die arbeitsfreien Tage vom 18. Januar 1951 festgelegt wurden.


2. Die Verweise auf den 24. Dezember, an dem Beschränkungen für den Handel und die Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Handel in Geschäften galten, wurden aus dem Gesetz über die Beschränkung des Handels an Sonn- und Feiertagen und an bestimmten anderen Tagen vom 10. Januar 2018 (im Folgenden: Gesetz über die Beschränkung des Handels) gestrichen, z. B:

  • bisher galt das Verbot der unentgeltlichen Verrichtung von Arbeit im Handel oder die Verrichtung von Handelstätigkeiten in Geschäften - am 24. Dezember, am Samstag vor dem ersten Osterfeiertag sowie an Sonn- und Feiertagen - im Zuge der Novellierung wurde der Verweis auf den 24. Dezember gestrichen (geänderter Art. 4 des Gesetzes über die Beschränkung des Handels);
  • zuvor war es am Samstag vor dem ersten Osterfeiertag sowie am 24. Dezember verboten gewesen, nach 14.00 Uhr (mit bestimmten Ausnahmen) in Geschäften Handelstätigkeiten durchzuführen - im Zuge der Novellierung wurde der Verweis auf den 24. Dezember gestrichen (geänderter Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Beschränkung des Handels).


3. Der Geltungsbereich der Ausnahmen vom Verbot des Handels und der Zuweisung von Arbeit an Sonn- und Feiertagen (in Artikel 5 des genannten Gesetzes) wurde geändert, indem festgelegt wurde, dass das Verbot unter anderem "an den drei aufeinander folgenden Sonntagen vor Heiligabend" nicht gilt:

  • Es sei darauf hingewiesen, dass es sich zuvor um "die zwei aufeinander folgenden Sonntage vor dem ersten Weihnachtsfeiertag mit Ausnahme des Sonntags, der auf den 24. Dezember fällt" gehandelt hatte (geänderter Art. 7 Abs. 1 Pkt. 1 des Gesetzes über die Beschränkung des Handels).


​4. Im Zusammenhang mit der oben genannten Änderung sehen die neuen Vorschriften auch vor, dass ein Arbeitnehmer nicht an allen drei Sonntagen vor Heiligabend arbeiten darf, wenn der Handel an den oben genannten aufeinander folgenden Tagen stattfindet. Gemäß der Novelle darf Arbeit im Handel oder dürfen Handelstätigkeiten von einer Person an höchstens zwei Sonntagen ausgeübt werden (hinzugefügter Art. 7 Abs. 1b des Gesetzes über die Beschränkung des Handels).



Ab wann ist der 24. Dezember ein arbeitsfreier Tag? 


Das Gesetz wird am 1. Februar 2025 in Kraft treten - und somit wird bereits in diesem Jahr Heiligabend, von Ausnahmen abgesehen, ein arbeitsfreier Tag sein. 

Fragen Sie sich, wie sich die bevorstehenden Änderungen auf Ihre Tätigkeit auswirken werden? Setzen Sie sich gerne mit unseren Experten in Verbindung.

Kontakt

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Katarzyna Małaniuk

Attorney at law (Polen)

Associate Partner

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