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Der Finanzschutzschild für Großunternehmen ist angelaufen

PrintMailRate-it

​​​​Damian Dobosz, Kamil Twardowski

15. Juni 2020

 

In der vergangenen Woche hat der Polnische Entwicklungsfonds [poln. Polski Fundusz Rozwoju, PFR] das Verfahren zur Einreichung von Anträgen im Rahmen des Finanzschutzschildes des PFR für Großunternehmen in Gang gesetzt.


Nutzungsberechtigte


Das Programm können Großunternehmen in Anspruch nehmen, die mehr als 249 Mitarbeiter (Stand zum 31. Dezember 2019), ausgenommen den Eigentümer, beschäftigen oder deren Jahresumsatz für 2019 50 Mio. Euro überschreitet oder deren Bilanzsumme für 2019 43 Mio. EUR überschreitet.


Darüber hinaus können auch mittlere Unternehmen das Programm in Anspruch nehmen, sofern sie mehr als 150 Mitarbeiter (Stand zum 31. Dezember 2019), ausgenommen den Eigentümer, beschäftigen, ihr Jahresumsatz für 2019 100 Mio. PLN überschreitet, ihre Finanzierungslücke nach den Finanzprognosen 3,5 Mio. PLN überschreitet und sie die maximalen Finanzierungsmöglichkeiten des Finanzschutzschildes des PFR für kleine und mittlere Unternehmen ausgeschöpft haben.


Der Anzahl der Mitarbeiter, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme werden gemäß den Anforderungen des EU-Rechts die Daten verbundener Unternehmen und von Partnerunternehmen hinzugerechnet.
 

Bedingungen


Die Teilnahmeordnung sieht weitere Anforderungen vor, die erfüllt werden müssen, um die Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Vor allem müssen die künftigen Begünstigten des Programms eine der nachstehenden Bedingungen erfüllen:

 

  1. Sie verzeichnen in einem beliebigen Monat nach dem 1. Februar 2020 wegen Störungen der Funktionsweise der Wirtschaft, die auf COVID-19 zurückzuführen sind, einen Rückgang der Umsätze (Umsatzerlöse) um mindestens 25% gegenüber dem Vormonat bzw. dem analogen Monat des Vorjahres.
  2. Sie haben ihre Produktionsfähigkeit verloren bzw. sind nicht mehr imstande, Dienstleistungen zu erbringen oder Produkte bzw. Dienstleistungen von Auftraggebern abzunehmen, da wegen COVID-19 keine Komponenten bzw. Bestände verfügbar sind.
  3. Infolge von COVID-19 werden nicht mehr als 25% ihrer Forderungen aus Verkäufen beglichen.
  4. Sie haben wegen der Störungen der Funktionsweise des Finanzmarktes keinen Zugang zum Kapitalmarkt bzw. zu Kreditlimits i.Z.m. neuen Verträgen.
  5. Sie sind Teilnehmer der Sektorenprogramme.


Drei Unterstützungsprogramme


Im Rahmen der Unterstützung aus dem Polnischen Entwicklungsfonds werden drei Programme unterschieden:

 

  • Vorzugzinsen auf Liquiditätskredite im Gesamtwert von 10 Mrd. PLN, um die Unternehmensliquidität zu sichern. Sie werden für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren bis zu einem Wert von 1 Mrd. PLN erteilt.
  • Darlehen zu Vorzugsbedingungen im Gesamtwert von 7,5 Mrd. PLN, die die Verluste wegen der sanitären Restriktionen i.Z.m. COVID-19 ausgleichen und auch die Liquidität stützen sollen. Sie werden für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren bis zu einem Betrag von 750 Mio. PLN gewährt, wobei bis zu 75% erlassen werden können.
  • Kapitalinstrumente, einschließlich Wandelanleihen und Kapitalerhöhung, im Gesamtwert von 7,5 Mrd. PLN, deren Aufgabe es ist, die Verschuldung auf das Niveau von vor COVID-19 zu senken (Rekapitalisierung). Sie werden bis zu einem Betrag von 1 Mrd. PLN im Rahmen staatlicher Beihilfe oder zu Marktbedingungen erteilt.

 

Die o.g. Programme können kombiniert werden.


Antragstellung


Die Finanzierung im Rahmen des Programms wird auf der Grundlage eines vom Unternehmer gestellten Antrags auf Gewährung der Finanzierung, der vom Polnischen Entwicklungsfonds bewertet wird, gewährt. Der Antrag ist auf elektronischem Wege über das Antragsformular, das auf der Seite www.pfrsa.pl erhältlich ist, zu stellen. Bevor die Finanzierung gewährt wird, überprüft der Polnische Entwicklungsfonds den Unternehmer in Form einer vereinfachten Due Diligence-Prüfung auf der Grundlage der vom Unternehmer auf Aufforderung des Polnischen Entwicklungsfonds vorgelegten Dokumentation und anderer Informationen, insbesondere der Finanzdokumentation, die für den Erhalt einer bestimmten Form der Finanzierung im Rahmen des Programms erforderlich sind. Die Due Diligence-Prüfung des Unternehmers kann, je nach der Spezifik der jeweiligen Sache, Folgendes umfassen: rechtliche, finanzielle, betriebliche und, je nach Bedarf, auch andere Fragen, z.B. steuerlicher, regulativer oder geschäftlicher Art.

 

Sollten Sie Fragen haben, so setzen Sie sich bitte mit unseren Spezialisten in Verbindung.

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Jarosław Hein

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

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