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Die Polnische Neuordnung und die Verrechnungspreise

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​​Agata Bejda

12. Oktober 2021

 

Seit einigen Monaten verfolgen die Vertreter der Wirtschaft und die Steuerberater mit großer Aufmerksamkeit die Maßnahmen des polnischen Gesetzgebers. Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen tiefgreifenden Änderungen des polnischen Steuerrechts, die als „Polnische Neuordnung" bekannt sind, gehören zu den am meisten kommentierten Änderungen. Dieses Interesse ist auf den außergewöhnlich großen Umfang und die Anzahl der vorgenommenen Änderungen zurückzuführen.


Nachfolgend stellen wir eine Auswahl der wichtigsten Folgen der Einführung der Polnischen Neuordnung in Bezug auf Dokumentationspflichten bei Verrechnungspreisen dar.


Die Polnische Neuordnung und die Verrechnungspreise – Fristen


Die Verlängerung der Frist für die Erfüllung der Verrechnungspreispflichten ist positiv zu bewerten. Bisher lief die Frist für die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation und die Einreichung der Verrechnungspreisinformationen (TPR-Formular) mit dem neunten Monat nach Ende des Steuerjahres des Steuerpflichtigen ab. Die Polnische Neuordnung führt zwei Fristen für die Erfüllung der o.g. Pflichten ein. Es wird betont, dass die in den Verrechnungspreisinformationen ausgewiesenen Daten aus den zuvor erstellten landesspezifischen Dokumentationen und den dafür erstellten Verrechnungspreisanalysen stammen müssen.


Die Polnische Neuordnung führt folgende Fristen für die Erfüllung der Pflichten ein:


  • Landesspezifische Dokumentation – bis Ende des 10. Monats nach dem Steuerjahr;
  • Information über die Verrechnungspreise – bis Ende des 11. Monats nach dem Steuerjahr.


Die Polnische Neuordnung und die Verrechnungspreise – Erklärung


Bisher hatten die Unternehmen, die zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet waren, zusätzlich (außer der Erstellung der Dokumentation selbst) zwei separate Dokumente vorzulegen:


  • Erklärung über die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation und über die Anwendung von Preisen, die zu Bedingungen festgelegt wurden, die unabhängige Unternehmen untereinander festlegen würden;
  • Information über Verrechnungspreise (TPR-Vordruck).


Die Polnische Neuordnung führt damit eine wesentliche Änderung ein, denn die Pflicht zur Einreichung einer separaten Erklärung wird abgeschafft. Der Inhalt der Erklärung wird in die Information über die Verrechnungspreise aufgenommen und ein Teil des TPR-Vordrucks sein. Infolgedessen wird sich zwar der Umfang der Pflichten in diesem Bereich nicht ändern, aber die Form der Datenübermittlung wird vereinfacht.

Information über Verrechnungspreise (TPR-Vordruck)


Die Bedeutung der elektronischen Berichterstattung im polnischen System nimmt ständig zu. Die vor relativ kurzer Zeit eingeführte Pflicht zur Übermittlung von Informationen über die Verrechnungspreise auf dem TPR-Vordruck hat sich zu einer wichtigen Informationsquelle für die Behörden entwickelt, und der Umfang der auf diesem Vordruck zu meldenden Informationen wird ständig erweitert. Darüber hinaus ändert die Polnische Neuordnung die Befugnisse zur Unterzeichnung dieser Informationen.


Die Information über die Verrechnungspreise (TPR) kann unterzeichnet werden von:


  • einer natürlichen Person – im Falle eines Rechtsträgers, der eine natürliche Person ist;
  • einer Person, die zur Vertretung des ausländischen Unternehmers in der Niederlassung befugt ist – im Falle eines Unternehmens, das ein ausländischer Unternehmer ist und eine Niederlassung in Polen besitzt;
  • dem Leiter der Einheit im Sinne des Rechnungslegungsgesetzes.


Wird die Einheit von mehreren Personen geleitet, so kann die Information von einer benannten Person aus diesem Gremium unterzeichnet werden. Die Verantwortung für die Nichteinreichung der Informationen liegt bei dem gesamten Gremium, auch wenn eine Person zur Leistung der Unterschrift benannt wurde.

 
Die Information über die Verrechnungspreise kann nicht von einem Bevollmächtigten unterzeichnet werden. Nur Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden dazu befugt sein.


Beschränkung der Dokumentationspflicht


Bislang galt die Pflicht zur Erstellung der landesspezifischen Dokumentation nicht für Geschäfte, die von in Polen registrierten verbundenen Unternehmen durchgeführt wurden, sofern keines dieser Unternehmen einen steuerlichen Verlust erlitt und diese Unternehmen andere im Gesetz genannte Bedingungen erfüllten.


Die Polnische Neuordnung führt einen breiteren Katalog von Geschäften ein, die nicht unter die Dokumentationspflicht fallen. Die fehlende Dokumentationspflicht wird auch für die Geschäfte gelten, die von in Polen gelegenen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen durchgeführt werden. Dies gilt sowohl für Geschäfte zwischen den polnischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen als auch zwischen der Betriebsstätte und dem polnischen Unternehmen.


Es besteht jetzt keine Pflicht mehr, eine Dokumentation über Geschäfte zu erstellen, die lediglich in der Weiterbelastung von Ausgaben auf ein nicht verbundenes Unternehmen bestehen, sofern andere Bedingungen erfüllt sind (z.B. sofortige Abrechnung, kein Aufschlag auf die übertragenen Kosten, keine Beteiligung der Unternehmen, die in Ländern mit schädlichem Steuerwettbewerb registriert sind, am Geschäft).


Die Polnische Neuordnung und Sanktionen


Die im Bereich der Verrechnungspreise eingeführten Änderungen sind überwiegend positiv und werden die Erfüllung der Dokumentationspflichten erleichtern. Die Polnische Neuordnung sieht jedoch auch eine für die Steuerpflichtigen weniger günstige Lösung vor, nämlich die Verhängung finanzstrafrechtlicher Sanktionen bei Nichteinhaltung der Dokumentationspflichten.


Mit Sanktionen belegt wurden:


  • die Nichterstellung der Dokumentation, die Erstellung einer Dokumentation, die der Sachlage nicht entspricht, die Nichtbeifügung der Stammdokumentation – Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen;
  • die Erstellung der Dokumentation nach Ablauf der Frist – Geldstrafe von bis zu 240 Tagessätzen.


​Aufgrund der Vielzahl der geplanten Änderungen haben wir nur ausgewählte Verrechnungspreisthemen dargestellt. Gerne erörtern wir mit Ihnen die detaillierten Folgen der Einführung der Polnischen Neuordnung und die Auswirkungen der Änderungen auf die Dokumentationspflichten in Ihren Unternehmen.


Die Experten von Rödl & Partner stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Kontakt

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Marcin Jeliński

Tax adviser (Polen), Licensed appraiser

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