Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Beitragsferien 2024

PrintMailRate-it

​​​​Monika Spotowska

13. November 2024


Seit dem 1. November 2024 können Unternehmer Beitragsferien, d. h. eine Befreiung von der Zahlung der fälligen Beiträge in die eigene Sozialversicherung, nutzen. Die Befreiung ist freiwillig und gilt für einen vom Unternehmer ausgewählten Monat im Kalenderjahr. 

Zur Inanspruchnahme der Beitragsferien im Jahr 2024 Berech​​tigte


Die Beitragsferien kann ein Unternehmer nutzen, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Er hat u. a.:

  • nicht mehr als 10 Personen (einschließlich sich selbst) zur Versicherung angemeldet,
  • in mindestens einem der letzten 2 Kalenderjahre vor dem Jahr der Beantragung der Befreiung jährliche Einnahmen aus außerlandwirtschaftlicher Gewerbetätigkeit im Gegenwert von nicht mehr als 2 Millionen EUR erzielt bzw. in den letzten 2 Kalenderjahren überhaupt keine Einnahme aus Gewerbetätigkeit erwirtschaftet,
  • keine außerlandwirtschaftliche Gewerbetätigkeit zugunsten eines ehemaligen Arbeitgebers ausgeübt.

Die Sozialversicherungsbeiträge für den unter die Befreiung fallenden Monat werden aus dem Staatshaushalt finanziert.

Zu beachten ist, dass die Befreiung im Rahmen der Beitragsferien eine sog. De-minimis-Beihilfe darstellt. Dies bedeutet, dass dem Unternehmer für die Inanspruchnahme der Befreiung ein entsprechender nicht genutzter Betrag der maximalen Beihilfesumme, die 300 TEUR innerhalb von drei Jahren beträgt, zur Verfügung stehen muss.


WICHTIG
Im Jahr 2024 kann nur der Dezember sozialversicherungsbeitragsfrei gestellt werden. Um die genannte Vergünstigung nutzen zu können, muss der Antrag spätestens am 30. November gestellt werden. 


Wenn Sie mehr über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Befreiung erfahren möchten, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. ​

Kontakt

Contact Person Picture

Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

Anfrage senden

Profil



Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu