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Das Gesetz über Windkraftanlagen wurde vom Präsidenten unterzeichnet

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Jakub Plebański

15. März 2023


Die vom Präsidenten unterzeichnete Novelle des Gesetzes über Windkraftanlagen sieht vor, dass der Mindestabstand zwischen Windrädern und Gebäuden 700 m betragen wird. Bislang betrug dieser Abstand gemäß der 10H-Regel das Zehnfache der maximalen Höhe des Windrads.

Der im Juli 2022 dem Sejm vorgelegte Entwurf der Novelle des Gesetzes über Windkraftanlagen sah einen Abstand von 500 m zu Gebäuden vor. Die meisten Energieunternehmen haben ihre neuen Windkraftanlagenprojekte auf eben diesen Abstand ausgerichtet. Letzten Endes lehnte der Sejm die meisten Änderungsanträge des Senats an der Novelle des Gesetzes über Investitionen in Windkraftanlagen ab und stellte den Mindestabstand von 700 m zwischen Windrädern und Gebäuden wieder her.

Nach Auffassung der Energieunternehmen schränkt die Änderung des Mindestabstands von 500 m auf 700 m das Potential des Windenergiemarktes in Polen stark ein, was zur Folge hat, das im Netz nicht genügend grüne Energie zur Verfügung steht.

Wichtigste Prämissen des Gesetzes über Windkraftanlagen

Neue Windkraftanlagen werden ausschließlich auf der Grundlage des örtlichen Flächennutzungsplans errichtet. Grundlage für die Ermittlung des Mindestabstands – zwischen dem Zehnfachen der maximalen Höhe des Windrads (10H-Regel) und dem Mindestabstand von 700 m zu Gebäuden – werden u.a. die Ergebnisse der strategischen Bewertung des Einflusses auf die Umwelt sein, die im Rahmen des örtlichen Flächennutzungsplans vorgenommen wird.

Der Gesetzesentwurf hält die 10H-Regel beim Abstand zu Naturschutzparks aufrecht. Bei Naturschutzreservaten gilt ein Grenzwert von 500 m. 

Die neuen Lösungen sehen vor, dass der Investor mindestens 10% der installierten Leistung einer Windkraftanlage den Einwohnern der Gemeinde anbietet. Jeder Einwohner der Gemeinde kann einen Anteil von höchstens 2 kW haben und den Strom zu dem Preis beziehen, der sich aus der Kalkulation der maximalen Baukosten ergibt.

Haben Sie Fragen zu den Änderungen? Planen Sie, in EE-Anlagen zu investieren? Setzen Sie sich bitte mit unseren Experten in Verbindung.

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Jakub Plebański

Jurist (Polen)

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