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Das Finanzministerium plant ein landesweites System von E-Rechnungen

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Żaneta Niestier
1. Marz 2021

Auf den Internetseiten der Regierungszentralstelle für Gesetzgebung wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen und einiger anderer Gesetze veröffentlicht, der die Einführung eines Landesweiten Systems von E-Rechnungen (poln. Krajowy System e-Faktur, Abk. KSeF) sowie die Möglichkeit zur Ausstellung und Entgegennahme einer neuen Art von Rechnungen (d.h. von strukturierten Rechnungen) vermittels dieses Systems betrifft.


Gemäß dem veröffentlichten Entwurf wird eine strukturierte Rechnung eine Art der elektronischen Rechnung darstellen. In der Praxis werden diese Rechnungen neben Papierrechnungen und den gegenwärtig im Wirtschaftsverkehr vorkommenden E-Rechnungen verwendet werden. Strukturierte Rechnungen werden von den Steuerpflichtigen über ein Teleinformationssystem, das KSeF, ausgestellt und empfangen werden. Das Wesen strukturierter Rechnungen wird darin bestehen, dass sie nach einem einheitlichen Muster ausgestellt werden.

Nach Auffassung der Regierung wird die neue Lösung nicht nur zu einer effektiveren Kontrolle der Korrektheit der Umsatzsteuerabrechnungen beitragen, sondern auch den Prozess der Kontrolle der Abrechnungen bei den Unternehmen als solchen vereinfachen, da die Steuerbehörden die Möglichkeit haben werden, den durch die Rechnungen belegten Umsatz von ferne zu überwachen. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die im gesamten Abrechnungszeitraum ausschließlich strukturierte Rechnungen ausstellen und die u.a. die Bedingungen für eine Registrierung als aktiver Umsatzsteuerpflichtiger sowie für die Abgabe von Steuererklärungen für den gesamten Abrechnungszeitraum erfüllen, sieht das Gesetz eine Vergünstigung vor, die in der Verkürzung der Frist für die Umsatzsteuererstattung von 60 auf 45 Tage besteht. Nach Auffassung der Regierung wird die Einführung eines standardisierten elektronischen Rechnungsmusters zur erhöhten Sicherheit von Handelsgeschäften führen, und die Möglichkeit automatisierter Buchungsprozesse wird die Anzahl von durch menschliche Irrtümer verursachten Fehler drastisch reduzieren.
Die Vorschriften sollen am 1. Oktober 2021 in Kraft treten. Hervorzuheben ist, dass gemäß dem Gesetzentwurf die Nutzung strukturierter Rechnungen freiwillig sein wird. Trotzdem ist lt. den Ankündigungen des Finanzministeriums (die auf dessen Homepage veröffentlicht wurden) geplant, dass die Ausstellung strukturierter E-Rechnungen vermittels des KSeF ab 2023 obligatorisch sein soll.

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Adrian Maczura

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