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Fortsetzung des Zustandes der Epidemiegefahr

PrintMailRate-it

​Maciej Ogórek

4. April 2023


Am 27. März d.J. hat der Ministerrat eine Verordnung über die Änderung der Verordnung bezüglich des Erlasses bestimmter Einschränkungen, Gebote und Verbote im Zusammenhang mit dem Auftreten des Zustandes der Epidemiegefahr erlassen.

Sie verlängert die Geltungsdauer einiger Verschärfungen, die ursprünglich am 31. März d.J. auslaufen sollten. Gleichzeitig gilt die Verordnung über die Ausrufung des Zustandes der Epidemiegefahr bis auf weiteres weiterhin. 

Dies bedeutet die Verlängerung der Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase in Apotheken und Gebäuden, in denen medizinische Behandlungen durchgeführt werden, sondern auch die Aufrechterhaltung der für die Dauer der Epidemie eingeführten rechtlichen Maßnahmen. 

Die während des Zustandes der Epidemiegefahr geltenden rechtlichen Regelungen betreffen viele Bereiche des Lebens. Ihre Verlängerung bedeutet u.a.:

  • Weiterbestehen verschiedener Maßnahmen bei anhängigen Gerichtsverfahren; 
  • Weiterbestehen der Möglichkeit der Fernarbeit für Arbeitnehmer, die während der Epidemie ins Home-Office geschickt wurden, 
  • sowie Beibehaltung eines zusätzlichen arbeitsfreien Tages für Mitarbeiter, die Blut spenden. 

Die kurze, lediglich einmonatige Verlängerung der zusätzlichen Verschärfungen scheint darauf hinzudeuten, das die Regierung beabsichtigt, den Zustand der Epidemiegefahr in Bälde aufzuheben.  


Wollen Sie mehr zu den Änderungen der Rechtsvorschriften erfahren? Dann stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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Maciej Ogórek

Attorney at law (Polen)

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