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SLIM VAT in 2021

PrintMailRate-it

 

Żaneta Niestier

31 August 2020

 

„Slim VAT“ (Simple, Local and Modern Tax) ist ein Paket von Vereinfachungen und Modernisierungen der Umsatzsteuer, das in den ersten Monaten des Jahres 2021 in Kraft treten soll. Dies ist eine Antwort des Finanzministeriums auf die von Unternehmern gemeldeten Bedürfnisse. Hauptbereiche der Änderungen sind Vereinfachungen bei Rechnungsstellung, Export und Währungskursen.


Einfache Rechnungsstellung


Bei den Korrekturrechnungen in minus hebt der Entwurf die formale Bedingung auf, dass der Erwerber der Ware oder Dienstleistung eine Bestätigung für den Empfang der Korrekturrechnung einholen muss. Der Steuerpflichtige wird die Steuerbemessungsgrundlage und die geschuldete Umsatzsteuer in dem Zeitraum mindern, in dem die Korrekturrechnung ausgestellt wird, sofern sich aus der ihm vorliegenden Dokumentation ergibt, dass er die Geschäftsbedingungen mit dem Erwerber der Ware oder Dienstleistung vereinbart hat. Im gleichen Zeitraum muss der Erwerber eine angemessene Korrektur der Vorsteuer vornehmen, die sich aus den Vereinbarungen zwischen den Steuerpflichtigen ergibt.
Bei den Korrekturrechnungen in plus stützten sich die Steuerpflichtigen bisher lediglich auf die Auslegungslinie und die Rechtsprechung. Das Ministerium hat vor, in das Umsatzsteuergesetz Vorschriften aufzunehmen, in denen die Methode zur Abrechnung von Korrekturrechnungen in plus (also solchen, bei denen die Steuerbemessungsgrundlage erhöht wird) bestimmt wird. Die Abrechnung soll laufend innerhalb des Zeitraums zu erfolgen, in dem die Korrekturrechnung ausgestellt wurde.


Export


Die Frist für die Anwendung einer Null-Vorauszahlung beim Export von Waren nach außerhalb der EU wird von 2 auf 6 Monate verlängert. Eine Verlängerung der Zeit für den Export von Waren auf 6 Monate nach Erhalt der Vorauszahlung wird die Situation der Exporteure erheblich verbessern. Somit wird auch das Problem langfristiger Lieferungen gelöst.


Gleiche Währungskurse


Oft unterscheiden sich die Währungskurse bezüglich der Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer bei einem und demselben Geschäft (Kurse von verschiedenen Tagen). Gemäß den geplanten Änderungen kann der Steuerpflichtige bei der Umsatzsteuer dieselben Grundsätze für die Währungsumrechnung wählen, die für die Umrechnung der Einnahmen bei der Körperschaftsteuer gelten.
Weitere vom Finanzministerium genannte Vorteile sind: Laufende Verlängerung der Frist für den Vorsteuerabzug auf bis zu vier Monate oder Erhöhung des Limits für Geschenke von geringem Wert von 10 PLN auf 20 PLN.


Wir werden Sie über das Paket von Änderungen in Bezug auf die Umsatzsteuer auf dem Laufenden halten.

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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