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Einfachere Reparatur von Fernseh-, Radio-, und elektrischen Haushaltsgeräten – die neue Richtlinie rückt immer näher

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​Michał Majnusz

29. April 2024


Am 23. April 2024 hat das Europäische Parlament eine Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren, bekannt auch als die R2R- oder Right-to-Repair-Richtlinie, beschlossen.

Wesen der R2R-Richtlinie


Ziel und Zweck der Richtlinie ist es, umweltfreundliche Verhaltensweisen bei den Verbrauchern zu festigen, indem sie dazu angeregt werden, mangelhafte und kaputte Geräte im Rahmen und außerhalb von Garantien reparieren zu lassen anstatt neue zu kaufen, und somit eine Kreislaufwirtschaft zu schaffen, in der Geräte länger funktionieren und sich somit weniger auf die Umwelt auswirken werden.  

Die neuen Vorschriften sehen u.a. Folgendes vor:

  • breiterer Zugang für Verbraucher zu Reparaturen und Ersatzteilen, Instrumenten und Reparaturinformationen, 
  • Verpflichtung der Hersteller, Reparaturen und Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenem Preis und innerhalb einer angemessenen Frist sicherzustellen,
  • Verlängerung der Garantie für Geräte durch Einführung eines zusätzlichen jährlichen Garantiezeitraums bei Geräten, die innerhalb der gesetzlichen Garantie eine Reparatur erforderten, 
  • Verpflichtung der Hersteller, auch nach Ablauf des Garantiezeitraums die Möglichkeit der Reparatur der Geräte sicherzustellen.  

Online-Plattform zur Reparatur von Geräten


Die Mitgliedstaaten werden zusätzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass mindestens eine Online-Plattform vorhanden ist, die es Verbrauchern ermöglicht, Reparaturbetriebe zu finden, zusammen mit der Information über das Ausmaß der von diesen Unternehmen erbrachten Leistungen und die Reparaturbedingungen, wie z.B.:

  • die für die Reparatur benötigte Zeit,
  • die Möglichkeit der Entgegennahme und des Transports der Geräte,
  • die Verfügbarkeit von vorübergehender Ersatzware für die Dauer der Reparatur. 

Damit der Zugang zur Plattform so breit wie möglich ist, muss die Plattform so eingerichtet werden, dass sie auch von Personen mit Behinderungen frei genutzt werden kann. 

Welche Geräte wird das Recht auf Reparatur zu einem angemessenen Preis betreffen?​​


Die Richtlinie wird auf die populärsten und am häufigsten genutzten Fernseh-, Radio-, und elektrischen Haushaltsgeräte Anwendung finden, wie z.B.: 

  • Waschmaschinen,
  • Waschtrockner,
  • Geschirrspüler,
  • Kühlschränke,
  • Gefriertruhen,
  • Staubsauger,
  • Mobiltelefone,
  • Tablets. 

Inkrafttreten


Die Richtlinie muss noch vom Rat der Europäischen Union angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Ab ihrem Inkrafttreten werden die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit haben, die Vorschriften in ihre nationalen Rechtsordnungen umzusetzen. 

Wenn Sie Fragen zu den neuen Pflichten i.Z.m. Fernseh-, Radio-, und elektrischen Haushaltsgeräten haben, so setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Kontakt

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Michał Majnusz

Attorney at law (Polen)

+48 882 786 777

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