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Gesetz über Hinweisgeber – weitere Änderungen des Entwurfs
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Gesetz über Hinweisgeber – weitere Änderungen des Entwurfs
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Maciej Ogórek
3. August 2023
In der Regierungszentrale für Gesetzgebung (poln. Rządowe Centrum Legislacji) wird nach wie vor an dem Gesetz zum Schutz von Personen, die Rechtsverstöße melden, gearbeitet.
Am 1. August dieses Jahres wurde eine weitere Version des Gesetzesentwurfs veröffentlicht, in der gegenüber den vorherigen Versionen nur wenige Änderungen vorgenommen wurden.
Entwurf des Gesetzes über Hinweisgeber – Änderungen
Von Bedeutung ist die Tatsache, dass Soldaten und Beamte u.a. der Polizei, der Staatlichen Feuerwehr, des Grenzschutzes sowie anderer Dienste erneut unter das Gesetz fallen.
Es wurde auch der Begriff des „Arbeitskontextes" erweitert, den der Entwurf in Bezug auf die Umstände von Verstößen verwendet, deren Meldung rechtlich geschützt werden soll.
Darüber hinaus wurde (im Vergleich zum letzten Entwurf) der Inhalt der Übergangsvorschrift geändert. Nach dem aktuellen Entwurf werden die Vorschriften, die den Rechtsträgern Pflichten im Bereich der Einführung eines internen Whistleblowing-Verfahrens auferlegen, 14 Tage nach der Bekanntmachung des Gesetzes in Kraft treten. Gemäß dem vorherigen Entwurf sollten diese Vorschriften am Folgetag nach der Bekanntmachung des Gesetzes in Kraft treten. Die Änderung ist als positiv zu beurteilen, da die Unternehmer nun mehr Zeit haben werden, um sich an die neuen Vorschriften anzupassen. Da die Frist jedoch weiterhin sehr kurz ist, ist es empfehlenswert, mit den Arbeiten an der Vorbereitung des internen Whistleblowing-Verfahrens schnellstmöglich zu beginnen.
Haben Sie noch kein internes Whistleblowing-Verfahren vorbereitet, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen, sich auf die Änderungen der Vorschriften vorzubereiten und werden alle Ihre Fragen beantworten.
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Maciej Ogórek
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