Home
Intern
Global
Kontakt
Bestellung eines Handelsvertreters
Beabsichtigt ein ausländisches Unternehmen, seine Gewerbetätigkeit auf Polen auszuweiten, so bietet sich als praktische Lösung die Bestellung eines Handelsvertreters im Ausland an. Obwohl diese Lösung umfassende Möglichkeiten garantiert, führt sie gleichzeitig zu steuerlichen Konsequenzen in Form der Entstehung einer Betriebsstätte.
Trotz alledem gewährleistet diese Lösung in der Anfangsphase einer Tätigkeit Flexibilität, die angesichts des ungewissen Verlaufs von Handelsexpansionen wertvoll ist. Um richtig bestimmen zu können, ob infolge der Tätigkeit eines Handelsvertreters in Polen das Risiko der Entstehung einer ausländischen Betriebsstätte existiert, lohnt es sich, Spezialisten auf diesem Gebiet zu konsultieren.
Die Experten von Rödl & Partner präsentieren Ihnen auf verständliche Weise die wichtigsten Problemstellungen im Zusammenhang mit der Handelsvertretung und der ausländischen Betriebsstätte. Sie besprechen detailliert u.a. die Gewinnverteilung bei ausländischen Betriebsstätten oder das Übereinkommen MLI.
Um zu beurteilen, ob die Tätigkeit eines Handelsvertreters in Polen zur Entstehung einer Betriebsstätte des ausländischen Unternehmens führt, muss diese Tätigkeit detailliert analysiert werden.
Das Multilaterale Instrument (MLI) ist ein Instrument des internationalen Steuerrechts, das wesentlichen Einfluss auf die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen hat.
Dominika Tyczka-Szyda
Tax adviser (Polen)
Partner
Anfrage senden
Profil