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Polnische Neuordnung – Änderungen des Umsatzsteuergesetzes

PrintMailRate-it

​​Adrian Maczura

1. September 2021

 

Am 26. Juli 2021 wurden ein Entwurf des Gesetzes über die Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze sowie Details der geplanten Änderungen der Steuerregelungen, die am 1. Juli 2022 in Kraft treten werden, vorgestellt.

 

Das Umsatzsteuergesetz wird durch den Entwurf wie folgt geändert:

 

1. Möglichkeit der gemeinsamen Abrechnung durch mehrere Steuerpflichtige der sog. Mehrwertsteuergruppe.

 

Die Polnische Neuordnung führt das Institut der Mehrwertsteuergruppe ein, die die Konsolidierung des steuerlichen Ergebnisses einer Unternehmensgruppe ermöglicht.

 

Die angekündigten steuerlichen Änderungen ermöglichen die gemeinsame Umsatzsteuerabrechnung durch verbundene Unternehmen im Rahmen einer Mehrwertsteuergruppe. Die Möglichkeit der Implementierung einer solchen Vereinfachung ergibt sich aus der Mehrwertsteuerrichtlinie. Die Mehrwertsteuergruppe wird anstelle ihrer Mitglieder zum Umsatzsteuerpflichtigen, und die Lieferung oder der Erwerb von Waren oder Dienstleistungen durch die Mitglieder der Mehrwertsteuergruppe wird als Geschäfte der Mehrwertsteuergruppe behandelt.

 

Die Gründung einer Mehrwertsteuergruppe wird nachfolgende Vorteile für die Mitglieder der Mehrwertsteuergruppe generieren:

 

  • keine Erhebung der Umsatzsteuer auf konzerninterne Geschäfte;
  • Sammel-Umsatzsteuerabrechnung und Erstellung der Sammeldatei SAF-T „JPK_VAT" für die gesamte Mehrwertsteuergruppe durch ein Mitglied der Mehrwertsteuergruppe, das Vertreter der Mehrwertsteuergruppe ist;
  • keine Pflicht zur Anwendung des Split Payments bei konzerninternen Geschäften zwischen den Mitgliedern der Mehrwertsteuergruppe.

 

2. Änderung bei den verbindlichen Auskünften über die Steuersätze (poln. Abk. WIS).

 

Die Polnische Neuordnung führt in die Abgabenordnung die „Investitionsvereinbarung" (PI) ein, d.h. einen Vertrag zwischen dem Investor und der Steuerbehörde über die Steuerfolgen einer in Polen geplanten Investition. Die PI wird eine umfassende Auslegung der Vorschriften darstellen, die u.a. die Beschreibung und Klassifizierung einer Ware oder Dienstleistung und den entsprechenden Umsatzsteuersatz umfassen kann, d.h. Elemente, die Gegenstand der verbindlichen Auskünfte über die Steuersätze (WIS) sind.

 

Um eine Kollision zwischen den beiden Instituten zu vermeiden, wurde im Entwurf vorgesehen, dass keine WIS erteilt wird, wenn der Gegenstand des Antrags auf Erteilung einer WIS Gegenstand einer bereits geschlossenen Investitionsvereinbarung ist. Es wird möglich sein, gegen den diesbezüglichen Beschluss der Behörde Beschwerde einzulegen.

 

3. Änderungen in Form der Besteuerungsoptionen bei Finanzdienstleistungen.

 

In dem veröffentlichten Regierungsentwurf der Novellierung wurde die Möglichkeit vorgesehen, sich für die Erhebung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Finanzdienstleistungen zu entscheiden. Die vorgeschlagene Regelung umfasst:

 

  • Geschäfte, einschließlich Vermittlung, über Währungen, Banknoten und Münzen, die als ein gesetzliches Zahlungsmittel verwendet werden;
  • Verwaltung von Fonds;
  • Gewährung von Krediten oder Gelddarlehen sowie Vermittlungsdienstleistungen bei der Erbringung dieser Dienstleistungen und die Verwaltung von Krediten oder Gelddarlehen durch den Kredit- oder Darlehensgeber;
  • Erteilung von Bürgschaften, Garantien und sonstiger Besicherung von Finanz- und Versicherungsgeschäften sowie Vermittlung bei der Erbringung dieser Dienstleistungen sowie Verwaltung von Kreditgarantien durch den Kredit- oder Darlehensgeber;
  • Dienstleistungen im Rahmen der Geldmittelverwahrung, der Führung von Bankkonten, von jeglichen Zahlungsgeschäften, Überweisungen und Transfer von Geld, Schulden, Schecks und Wechseln, sowie Vermittlungsdienstleistungen bei diesen Dienstleistungen;
  • Dienstleistungen, darunter Vermittlungsdienstleistungen, deren Gegenstand Anteile an Gesellschaften oder an anderen Unternehmen als Gesellschaften sind, sofern diese Rechtspersönlichkeit haben;
  • Dienstleistungen, deren Gegenstand Finanzinstrumente sind, sowie diesbezügliche Vermittlungsdienstleistungen.

 

Von der vorgeschlagenen Regelung wurden dagegen Versicherungsdienstleistungen ausgeschlossen. Die Besteuerung von Finanzdienstleistungen wird ausschließlich in B2B-Verhältnissen möglich sein. Finanzdienstleistungen, die für Verbraucher (keine Steuerpflichtigen) erbracht werden, werden weiterhin obligatorisch von der Umsatzsteuer befreit sein. Gleichzeitig wird die Wahl der Besteuerungsoption alle Leistungen dieser Art, die für Steuerpflichtige erbracht werden, umfassen müssen – die Besteuerung nur ausgewählter Dienstleistungen und die Anwendung der Befreiung in Bezug auf die übrigen Dienstleistungen wird nicht möglich sein.

 

4. Schnelle Umsatzsteuererstattung für bestimmte Steuerpflichtige.

 

  • Einführung einer schnellen Umsatzsteuererstattung für bargeldlos zahlende Steuerpflichtige – der geplanten Änderung liegt die Verbreitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Polen durch Schaffung eines steuerliches Anreizes für den „bargeldlosen Steuerpflichtigen", der zum größten Teil bargeldlose Zahlungen annimmt, zugrunde.
  • Zeitliche Beschränkung einiger umsatzsteuerlicher Vergünstigungen bei Steuerpflichtigen, die die eingeführte Pflicht der Bereitschaft zur Annahme bargeldloser Zahlungen nicht beachten.

 

Sollten Sie Fragen zu den geplanten Änderungen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.

 

 

 

English version

 

 

Polish Deal: changes to the VAT Act

 

A bill amending the Personal Income Tax Act, the Corporate Income Tax and certain other laws as well as details of the planned changes in tax laws to come into force as soon as 1 January 2022 were presented on 26 July 2021.

 

The bill introduces the following changes to the VAT Act:


1. Joint accounting for VAT by several taxpayers, the so-called VAT group.


Polish Deal introduces the concept of a VAT group allowing a corporate group to consolidate its profit (loss).
The announced tax changes make it possible for related entities within a VAT group to jointly account for VAT. This simplification follows from the VAT Directive. The VAT group will become a VAT taxable person in place of its members and the supply or purchase of goods or services by members of the VAT group will be considered as transactions made by the VAT group.


The VAT group will provide the following benefits to its members:

 

  • no VAT on intra-group transactions;
  • joint accounting for VAT and preparing one joint JPK_VAT file for the entire VAT group by one of its members representing the VAT group;
  • no requirement to use split payment for intra-group transactions between members of the VAT group.


2. Changes in binding VAT rate information (BVRI).


Polish Deal modifies the Tax Act by introducing a tax compliance agreement, i.e. an agreement between an investor and a tax authority on tax implications of an investment planned in Poland. This agreement will provide a comprehensive interpretation of laws, which may include, among others, a description and classification of goods or services and the applicable VAT rate, i.e. elements covered by the BVRI.


Therefore, to avoid a conflict between these two procedures, the bill says that whenever an application for binding VAT rate information relates to the same thing as an already concluded tax compliance agreement, no BVRI will be issued. You may appeal against such a decision.


3. Optional taxation of financial services.


The published government bill allows taxpayers to pay VAT on selected financial services. The proposed regulation covers:

 

  • transactions, including agency, in currency, bank notes and coins used as legal tender;
  • fund management;
  • cash lending and agency in cash lending, as well as cash loan management by the lender;
  • granting sureties, guarantees and any other collateral for financial and insurance transactions and agency in these services as well as management of credit guarantees by the lender;
  • services involving money deposits, keeping bank accounts, making payments, money orders and transfers of cash, debts, cheques and bills of exchange, as well as agency in these services;
  • services, including agency, involving shares in companies or other incorporated entities;
  • services involving financial instruments and related agency.


Yet, insurance services are excluded from the proposed regulation. Financial services will only be liable to VAT in B2B transactions. Financial services provided to consumers (non-taxable persons) will continue to be legally exempt from VAT. Please also note that if you opt for VAT you will need to apply it to all such services provided to taxpayers. It is not possible to tax only selected services and apply exemption to the rest.


4. Quick VAT refund for certain taxpayers.

 

  • Introduction of a quick VAT refund for non-cash taxpayers – the aim of the proposed change is to popularise non-cash transactions in Poland by creating a tax incentive addressed to “non-cash taxpayers” who accept mostly non-cash payments.
  • Temporary restrictions on some VAT preferences for taxpayers who do not comply with the requirement to be ready to accept non-cash payments.


If you have further questions about the planned changes, you are welcome to contact Rödl & Partner experts.

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Adrian Maczura

Tax adviser (Polen)

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