Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Ertragssteuern: Änderungen ab 2025

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​Monika Spotowska

26. August 2024


Die Informationen über einen neuen Gesetzesentwurf des Finanzministeriums sind in der Aufstellung der Gesetzgebungs- und Programmarbeiten des Ministerrates erschienen. 

Bei den vorgeschlagenen Lösungen handelt es sich um die Umsetzung der Programmankündigungen, und es wird erwartet, dass sie zur Ordnung der Steuervorschriften, zur Beseitigung von Zweifeln und Diskrepanzen bei der Auslegung und zur Straffung des Steuersystems führen werden. 

Änderungen bei den Ertragssteuern – Vorschläge des Finanzministeriums


  • Ein eindeutiger Hinweis darauf, dass ein Steuerpflichtiger seine Verlustvorträge vom Einkommen, das die Grundlage für die Berechnung der Solidaritätsabgabe darstellt, abziehen kann,
  • Präzisierung und Änderung einiger Vorschriften über die Besteuerung von beherrschten ausländischen Unternehmen (CFC).
  • Änderungen der Grundsätze für die Ermittlung der Erträge und Aufwendungen bei der Verschmelzung von Gesellschaften ohne Gewährung von Anteilen (Aktien).
  • Änderungen bei der Besteuerung von Familienstiftungen. 
  • Änderungen bei der IP-Box-Vergünstigung – Einführung einer Beschäftigungspflicht.
  • Änderungen bei der Solidaritätsabgabe – Erweiterung der Bemessungsgrundlage für die Solidaritätsabgabe um das Einkommen aus förderfähigen IP-Rechten , auf das die IP-Box-Vergünstigung Anwendung findet, und Leistungen, die Begünstigunge von einer Familienstiftung erhalten.
  • Änderungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen, d. h. Umwandlungen von Gesellschaften, sowie Änderungen im Zusammenhang mit der Herabsetzung des Wertes von Anteilen (Aktien) oder dem Umtausch von Anteilen.
  • Änderungen in Bezug auf den Abzug der pauschalen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer auf die Einkünfte eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft und einer Kommanditgesellschaft auf Aktien.
  • Einführung von Vorschriften zur Präzisierung der Regeln für die Pauschalbesteuerung von Einkünften der Gesellschaften, um die Anwendung dieser Form der Besteuerung zu verbessern.
  • Änderungen bei den Restrukturierungsmaßnahmen.
  • Präzisierung bestimmter Verrechnungspreisvorschriften.

Die Vorschriften sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die geplanten Änderungen sollen noch in diesem Jahr vom Ministerrat verabschiedet werden. 

Die Experten von Rödl & Partner verfolgen und analysieren laufend jegliche Änderungen. Falls Sie mehr erfahren wollen, dann kontaktieren Sie uns​ gerne.​

Kontakt

Contact Person Picture

Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

Anfrage senden

Profil



Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu