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Jakub Plebański
25. März 2020
Die Energieregulierungsbehörde hat über die vorübergehende Einstellung der direkten Bürgerbetreuung informiert, und zwar sowohl in der Zentrale in Warschau, als auch in den örtlichen Geschäftsstellen. Gleichzeitig wandte sie sich an die Bürger mit der Bitte, ihre Anträge auf Einleitung eines Verwaltungsverfahrens z.B. im Bereich Tarifbestätigung oder Konzession und ihre Antworten auf die Fragen der Behörde in elektronischer Form zu übersenden. Als richtiges Dateiformat nennt die Behörde .pdf, und für Tabellen – .xls/.xlsx, unter Einhaltung der Umrechnungs- und Summenformeln. Die Behörde betont, dass die auf diesem Wege übermittelten Dokumente gemäß der polnischen Verwaltungsverfahrensordnung genauso behandelt werden, wie mit entsprechenden Vorschriften versehene Dokumente in Papierform. Empfehlenswert ist auch, je nach Möglichkeit, die entsprechende elektronische Signatur im Rahmen der elektronischen Posteingangsstelle der Behörde auf der ePUAP-Plattform zu verwenden. Die Mitarbeiter der Energieregulierungsbehörde sind auch telefonisch erreichbar. Die Experten von Rödl & Partner unterstützen ihre Mandanten auf allen Etappen des Verfahrens vor der Energieregulierungsbehörde, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung der erneuerbaren Energien. Die Beratung beschränkt sich nicht auf rechtliche Fragen, sondern umfasst auch Consulting und Unternehmensberatung.
Paweł Foltman
Attorney at law (Polen)
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