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Wasserstoffrecht – Rahmen für Unternehmer

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Przemysław Rogiński

28. Februar 2025



INHALTSVERZEICHNIS


Was das Wasserstoffrecht ist


Am 20. Januar 2025 trat das Gesetz zur Änderung des Energiegesetzes und einiger anderer Gesetze vom 21. November 2024, das so genannte Wasserstoffrecht, in Kraft. Dank der neuen Regelung hat Polen als drittgrößtes Land in Europa und fünftgrößtes Land in der Welt, was die Wasserstofferzeugung angeht, einen Rechtsrahmen für den Wasserstoffsektor in seine Rechtsordnung implementiert. Bisher war Wasserstoff nur als eine andere Art von Brenngas eingestuft worden, was das Investitionsrisiko erhöht und das Wachstumspotenzial des Wasserstoffmarktes behindert hatte. 

Die neuen Vorschriften ermöglichen die Einhaltung der Anforderungen der EU-Richtlinie RED III, die die auf Erneuerbaren Energien basierende Energiewende in der EU fördert, und setzen einen der Meilensteine des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans um. Mit dem Gesetz verbindet sich die Hoffnung, die Position Polens als eines der führenden Länder in der Wasserstofftechnologie in Europa zu festigen und gleichzeitig die Attraktivität für Investitionen zu erhöhen. 

Wichtige Regelungen im Bereich des Wasserstoffrechts in Polen und der EU


Seit dem Inkrafttreten bildet das genannte Gesetz die Grundlage für den Wasserstoffmarkt im Rahmen der nationalen Regelungen. Seine Prämissen basieren auf der polnischen Wasserstoffstrategie. Im Hinblick auf die Regelungen der EU sind von Bedeutung: 

  • die bereits erwähnte Richtlinie RED III; 
  • die Europäische Wasserstoffstrategie; 
  • die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) (im Hinblick auf die Nutzung von Wasserstoff in nicht elektrifizierten Verkehrsmitteln); 
  • indirekt das Emissionshandelssystem der EU (ETS) mit der Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsystems (CBAM) – als Förderung von Lösungen, die sich nicht auf die Erzeugung und Emission von Kohlenstoff-Fußabdrücken auswirken.




Änderungen im Energierecht nach dem 20. Januar 2025


Die Änderungen im Energierecht nach dem Inkrafttreten des Wasserstoffrechts werden für die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft in Polen entscheidend sein. Hier die wichtigsten neu eingeführten Regelungen: ​ 

Neue Legaldefinitionen im Bereich der Technologie erneuerbaren Wasserstoffs nicht-biologischen Ursprungs​


Das Wasserstoffrecht hat die bestehenden Legaldefinitionen aktualisiert und neue, auf die Besonderheit der Wasserstofftechnologien zugeschnittene Definitionen eingeführt. Es sind Definitionen für die Infrastruktur des Wasserstofftransports hinzugekommen, wie z. B. Wasserstoffsystem, Wasserstoffsystemnutzer, Wasserstoffübertragungsnetz, Wasserstoffverteilnetz, aber auch solche, die sich auf die Wasserstoffspeicherung beziehen und sowohl große Infrastruktur als auch kleine Wasserstoffspeicher präzisieren. Die Legaldefinitionen von erneuerbarem Wasserstoff und emissionsarmem Wasserstoff wurden präzisiert. 

Kleine Wasserstoffspeicher – Entwicklung von dezentralen Lösungen zur Wasserstoffspeicherung 


Die Definition eines kleinen Wasserstoffspeichers wird die Entwicklung dezentraler Lösungen ermöglichen, was sich positiv auf die Verfügbarkeit von Wasserstoff in ländlichen und industriellen Regionen auswirken kann. Die Betreiber sind verpflichtet, ein Register der Speicheranlagen zu führen, in dem Standort, Kapazität und Recht an der Anlage angegeben sind. Es wird erwartet, dass eine solche Lösung die Entwicklung kleiner und dezentraler Speicher ermöglicht und damit die lokale Einführung von Wasserstofftechnologien erleichtert. 

Komplexe Verträge für Wasserstoffhändler


Kraft der genannten Regelungen werden Wasserstoffhändler verpflichtet, Verträge mit Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern abzuschließen. Es ist nun möglich, komplexe Verträge über den Verkauf, die Übertragung und die Speicherung von Wasserstoff abzuschließen. Die Betreiber werden Musterverträge zur Verfügung stellen. Diese Praxis soll Transparenz gewährleisten und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern erleichtern.

Integration von Wasserstoff in Gas- und Stromsysteme


Das Gesetz verpflichtet die Betreiber von Wasserstoff-, Gas- und Stromnetzen zu Zusammenarbeit, um den effizienten und zuverlässigen Betrieb der Systeme zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit zwischen den Betreibern fördert das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Energiesystemen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Integration von Wasserstoff in die Gas- und Stromnetze.

Pflichten der Betreiber im Bereich der Versorgungssicherheit


Um Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurden die Betreiber verpflichtet, geeignete Anweisungen für den Betrieb und die Nutzung der Netze auszuarbeiten und zu veröffentlichen, und sie wurden verpflichtet, Netzengpässe zu beheben. 

Zuständigkeit der Energieregulierungsbehörde für die Ernennung des Betreibers des Wasserstoffübertragungssystems


Die Energieregulierungsbehörde wurde mit der Befugnis ausgestattet, die Betreiber der Wasserstoffübertragungs- und -verteilnetze sowie  von Wasserstoffspeichern zu benennen. Kriterien für die Auswahl eines Betreibers sind seine Unabhängigkeit, das Fehlen von Interessenkonflikten und angemessene technische und organisatorische Ressourcen. Ausnahmen von der vollständigen Unabhängigkeit sind für lokale Betreiber mit begrenzter geografischer Abdeckung zulässig. Die Infrastruktur der Betreiber muss in einem Zustand aufrechterhalten werden, der die Kontinuität und Qualität der Wasserstoffversorgung gewährleistet. Die Ordnung des Marktes für die Betreiber sollte den Ausbau der Übertragungs- und Speicherinfrastruktur begünstigen.

Unabhängigkeit der Betreiber von Wasserstoffübertragungs- und -verteilnetzen


Die Betreiber der Wasserstoffübertragungs- und -verteilnetze werden gemäß dem Entflechtungsprinzip (englisch: Unbundling) völlig unabhängig von der Erzeugungs- und Handelstätigkeit sein. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist für geografisch begrenzte lokale Netze vorgesehen. Darüber hinaus ist die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen innerhalb einer Kapitalgruppe zulässig, sofern eine Quersubventionierung vermieden wird.​

Wasserstoffkonzessionen und -zertifizierung - neue Marktregeln


Die Tätigkeit im Bereich Wasserstoffspeicherung und -handel ist nach dem Inkrafttreten des Wasserstoffrechts konzessioniert. Ausgenommen davon sind kleine Anlagen und Wasserstoffhandelstätigkeiten mit einem Jahresumsatz von bis einschließlich 10 Mio. Euro. Die Zertifizierung von erneuerbarem und kohlenstoffarmem Wasserstoff soll unter der Aufsicht des Präsidenten der Energieregulierungsbehörde durchgeführt werden. Die Einführung von Zertifikaten unterstützt die Schaffung eines EU-konformen Marktes und ermöglicht den internationalen Handel. Das Erfordernis, eine Konzession oder Zertifizierung zu erhalten, kann jedoch in einigen Fällen zu einem längeren Investitionsprozess führen.

Tarife auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten - Markttransparenz und -stabilität


Die Novelle soll Tarife auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten ermöglichen, was nicht nur für Transparenz auf dem Markt sorgt, sondern auch Stabilität und Sicherheit für die Investoren gewährleistet. Das Gesetz sieht vor, dass die Tarife für die Übertragung, Verteilung und Speicherung von Wasserstoff in Absprache mit der Energieregulierungsbehörde auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten festgelegt werden. Die Betreiber werden verpflichtet, Tarifmuster zu veröffentlichen und sicherzustellen, dass sie transparent und nicht diskriminierend sind.

Unterstützung der Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft


Im Rahmen der staatlichen Beihilfe führt die Europäische Union Programme zur Förderung der Entwicklung von Wasserstofftechnologien, wie z. B. die Auktion IF24, The Clean Hydrogen Partnership, durch.

Von besonderem Interesse ist das Programm B2.1.1. Investitionen in Wasserstofftechnologien, in die Erzeugung, Speicherung und den Transport von Wasserstoff in Form von nicht rückzahlbarer Förderung, das von der Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) umgesetzt wird. 

Diese Programme können wesentlich zur Entwicklung des Wasserstoffmarktes in Polen beitragen.




Zusammenfassung


Das Wasserstoffrecht führt erwartete Änderungen ein, die das Funktionieren des Wasserstoffmarkts in Polen erleichtern sollen. Die Schaffung eines stabilen Rechtsrahmens und die Erhöhung der Sicherheit für Investoren dürfte Investitionsentscheidungen in Wasserstoffinfrastrukturen und -projekte beschleunigen. Allerdings kann eine weitere Änderung der Vorschriften erforderlich sein, wenn sich bei der Anwendung der neuen Regelungen der entsprechende Bedarf ergibt. So ist es beispielsweise möglich, dass die Teilnehmer des Wasserstoffmarktes die Notwendigkeit einer Änderung der Bedingungen für die Erteilung von Konzessionen anzeigen werden, weil die Durchführung und Entwicklung von Wasserstoffprojekten erschwert ist. 

Für Rückfragen zum Wasserstoffrecht und den Änderungen im Energierecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung​.

Kontakt

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Przemysław Rogiński

Attorney at law (Polen)

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