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Tadeusz Piekłowski
28. März 2022
Ab dem 22. Februar 2022 umfasste das SENT-System die Beförderung von zwei neuen Warengruppen.
Das SENT-System (Systems für die Nachverfolgung der Beförderung von Waren im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie des Handels mit Kraftstoffen) umfasste Lösungs- und Verdünnungsmittel mit dem KN-Code 3814 mit einem Gehalt an Erdöl von mehr als 70 GHT, ausgenommen Waren dieser Position, die Äthylalkohol enthalten. Meldepflichtig sind Sendungen solcher Waren mit einem Gewicht von mehr als 500 kg oder einem Volumen von mehr als 500 Litern. Von der Meldepflicht sind Warenbeförderungen befreit, die unter Zollverfahren und die Wiederausfuhr fallen, ferner Waren in Einzelverpackungen bis 11 Liter.
Das SENT-System umfasste auch andere als die im SENT-Gesetz aufgeführten Abfälle im Sinne des Abfallgesetzes, insbesondere solche, die:
Von der Meldepflicht werden die in Art. 3 Abs. 2 der Verordnung 1013/2006 genannten Abfallverbringungen befreit, sofern ihre Menge in der Sendung 20 kg nicht überschreitet. Die eingeführten Änderungen beeinflussen weder die Vordrucke zur Versendung, Ergänzung oder Aktualisierung der Beförderungsmeldungen bei SENT noch die Mitteilungsstandards für die nicht-visuelle Bearbeitung von Meldungen. Sollten Sie Fragen zur Beförderung und zum Warenhandel im SENT-System haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.
Zollagent (Polen)
Senior Associate
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