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WH-OSC: Fallen, Fehler, Zweifel

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​​​​​Beata Żaczkiewicz-Małecka

13. Dezember 2023


Seit 2022 gilt bei den Quellensteuerabrechnungen ein neuer Pay&Refund-Mechanismus. 
 
Der Mechanismus gilt für Forderungen aus Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die an ein und dasselbe verbundene Unternehmen gezahlt werden und deren Gesamtbetrag im Steuerjahr 2 Mio. PLN überschreitet. Die Einreichung der WH-OSC-Erklärung umfasst zwei Etappen: Erhebung der Quellensteuer und anschließend Beantragung ihrer Erstattung. 
 
Die WH-OSC-Erklärung stellt eine Alternative zu dem langwierigen Steuererstattungsverfahren dar. Die wirksame Einreichung der Erklärung und das Verfügen über die gesamte erforderliche Dokumentation berechtigen den Zahler zur Anwendung von Steuerpräferenzen, obwohl die Obergrenze von 2 Mio. PLN überschritten wurde. 
 

WH-OSC – Fehler

 
In der letzten Zeit beobachten wir, dass die Steuerbehörden ein verstärktes Interesse an der Thematik der Quellensteuer zeigen und die Wirksamkeit eingereichter WH-OSC-Erklärungen infrage stellen. Steuerzahler, die die Erklärungen entgegen den geltenden Vorschriften eingereicht haben, sind verpflichtet, die Steuer auf Auszahlungen von über 2 Mio. PLN samt Zinsen auf die Steuerrückstände zu zahlen. 
 
Die häufigsten Fehler, die unsere Experten bei der Einreichung der Erklärungen beobachten, sind Folgende: 
 
  • die ursprüngliche Erklärung wird nach Ablauf der gesetzlichen Frist eingereicht, 
  • die Erklärung wird von einer unbefugten Person unterschrieben und eingereicht, 
  • es wird keine Folgeerklärung eingereicht (in Fällen, in denen sie eingereicht werden muss).
 
Wie man sieht, betreffen die Fehler in den meisten Fällen fehlende Sorgfalt bei der Abgabe der Erklärungen. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Bedingungen hat zur Folge, dass den Steuerzahlern kein Recht zur Anwendung einer Befreiung bzw. keine Steuerpräferenzen, die sich aus Doppelbesteuerungsabkommen ergeben, zustehen. Daher sollten die entscheidenden Fragen beachtet werden, die Auswirkung auf die Wirksamkeit der eingereichten Erklärung haben. 
 

Vertrauen Sie den Experten

 
Wir bei Rödl & Partner sind Ihnen bei der Ausfüllung der WH-OSC-Erklärungen gerne behilflich und beraten Sie in allen Aspekten der Quellensteuer. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Kontakt

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Anna Harasimowicz

Auditor (Polen)

Associate Partner

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