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Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern wurde vom Sejm verabschiedet

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​​​​​​​Maciej Ogórek​​​

24. Mai 2024


Am 23. Mai 2024 hat der Sejm das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet. Mit dem Gesetz soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates in das polnische Recht umgesetzt werden. Der Rechtsakt soll von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 17. Dezember 2021 umgesetzt werden.
 
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gab es zahlreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf. Letztendlich sind im Gesetz einige wichtige Lösungen für den Schutz von Hinweisgebern enthalten, die in den ersten Versionen des Entwurfs nicht offensichtlich waren:

  • die Institution, die für die Unterstützung von Hinweisgebern und die Entgegennahme externer Meldungen zuständig ist, wird der Bürgerrechtsbeauftragte sein,
  • der Katalog der Rechtsverstöße, die von einem Hinweisgeber gemeldet werden können, enthält auch Verstöße gegen das Arbeitsrecht,
  • das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, innerhalb einer Kapitalgruppe ein gemeinsames Verfahren für interne Meldungen einzuführen (sofern es mit dem polnischen Recht übereinstimmt),
  • das Gesetz wird 3 Monate nach der Bekanntgabe im polnischen Gesetzblatt in Kraft treten.
 
Das Gesetz befindet sich derzeit im Senat und wird nach seiner Verabschiedung durch den Senat dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Im Hinblick auf die Beschleunigung der Arbeiten an der Implementierung des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern, lohnt es sich bereits jetzt, über entsprechende Lösungen nachzudenken. Unsere Experten können Sie dabei unterstützen und stehen Ihnen gerne zur Verfügung​.

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Maciej Ogórek

Attorney at law (Polen)

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