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Pflichten zum Schutz von Hinweisgebern schon ab dem 25. September

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​Maciej Ogórek 

16. September 2024 


Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern wurde am 24. Juni 2024 im polnischen Gesetzblatt veröffentlicht.


Das Gesetz führt neue Anforderungen ein, unter anderem für Unternehmen, für die mindestens 50 Personen Arbeit leisten. Die Anzahl von 50 Person umfasst auch Personen, die auf der Grundlage von zivilrechtlichen Verträgen beschäftigt sind. Auch kleinere Unternehmen können die im Gesetz vorgesehenen Lösungen umsetzen.


Unternehmen, die die o. g. Obergrenze überschreiten, sowie andere Unternehmen, welche die im Gesetz genannten Arten von Tätigkeiten ausüben, sollten zeitnah (das Gesetz tritt am 25. September in Kraft) interne Verfahren zur Meldung von Informationen über Rechtsverstöße einführen und sichere Kanäle für interne Meldungen etablieren.


Bei der Einführung des Whistleblowing-Verfahrens ist an die Benennung der Organisationseinheiten oder Personen, die sich mit der Annahme und Prüfung der Meldungen beschäftigen, zu denken. Sämtliche Folgemaßnahmen, die im Ergebnis der Annahme der Meldung vorgenommen werden, sind unter Wahrung der Grundsätze der Vertraulichkeit, der Unparteilichkeit und der erforderlichen Sorgfalt zu ergreifen. Besonders zu beachten ist auch die Regelung der Grundsätze für die Verarbeitung der Daten, die i.Z.m. der Annahme der Meldung verarbeitet werden.


Das interne Verfahren zur Meldung von Verstößen muss außerdem innerhalb von 5 bis 10 Tagen mit der Gewerkschaftsorganisation oder den Arbeitnehmervertretern konsultiert werden, was bei der Planung des Termins der Einführung in der Organisation berücksichtigt werden sollte.


Allen, die noch keine Schritte zur Einführung des Whistleblowing-Verfahrens ergriffen haben, empfehlen wir Maßnahmen zu ergreifen, um ein lokales Verfahren einzuführen und/oder die bestehenden Lösungen hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Vorschriften zu überprüfen.


Bei Zweifeln bitten wir um Kontaktaufnahme.



Kontakt

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Maciej Ogórek

Attorney at law (Polen)

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