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Bald wird es eine obligatorische Kraftstoffplattform geben

PrintMailRate-it

​Adrian Maczura

29. Mai 2023


Ab dem 1. Juli 2023 wird die sog. Kraftstoffplattform verbindlich sein, d.h. ein neues IT-System für die Erfüllung der Berichterstattungspflichten im Bereich flüssiger Kraftstoffe, das von der Regierungsagentur für Strategische Reserven (poln. Abk. RARS) betrieben wird.

Flüssige Kraftstoffe – Berichterstattungspflichten 


Unternehmen mit Konzessionen für die Herstellung, den Handel (darunter im Ausland), die Lagerung und/oder Umladung und die Beförderung von flüssigen Kraftstoffen sowie Rechtsträger, die in das Register der Einfuhrunternehmen eingetragen sind, sind verpflichtet, dem Präsidenten der Energieregulierungsbehörde Berichte und Informationen über die ausgeübte Tätigkeit vorzulegen.

Wesen der Kraftstoffplattform


Die Kraftstoffplattform ist ein neues IT-System, mit dessen Hilfe Unternehmer Informationen an die Energieregulierungsbehörde weiterleiten können. Es soll die Erfüllung der gesetzlichen Berichterstattungspflichten erleichtern.

Ab dem 1. Juli 2023 werden sämtliche Berichterstattungs- und Informationspflichten der Mineralölunternehmen ausschließlich über die von der RARS betriebene Kraftstoffplattform erfüllt werden.

Der genaue Termin für die Zurverfügungstellung der Kraftstoffplattform an die Unternehmer ist immer noch nicht bekannt. Wird das System früher, d.h. vor dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen, dann werden die Unternehmer die Form der Abgabe von Berichten und Informationen frei wählen können. Ab dem 1. Juli wird jedoch die Kraftstoffplattform die einzige Möglichkeit für die Erfüllung der Berichterstattungspflichten darstellen. Die im Kraftstoffmarkt tätigen Unternehmen können bereits jetzt Konten in diesem System anlegen.

Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie ein Konto auf der Kraftstoffplattform anlegen können, oder Fragen zu der Abgabe von Berichten mittels der Kraftstoffplattform ab dem 1. Juli 2023 haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten umfassende Dienstleistungen hinsichtlich der obligatorischen Berichte, die der RARS übersandt werden müssen.

Kontakt

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Adrian Maczura

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

+48 606 640 095

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