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Erfolg von Rödl & Partner Breslau – Eine effektive Steuerkorrektur führte zu einer Rückerstattung von 400.000 PLN

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​​​Daria Walkowiak-Dobner und Łukasz Peterek von unserer Niederlassung in Breslau können einen spektakulären Erfolg vorweisen. In weniger als sechs Monaten holten sie in Polen die Bestätigung der Begründetheit einer von ausländischen Steuerbehörden vorgenommenen Hinzurechnung von Einkünften in Höhe von fast 500 TEUR ein und beseitigten damit effizient das Risiko einer Doppelbesteuerung für ihren Mandanten.




Die Rechtssache betraf die Korrektur der Einkünfte einer deutschen Gesellschaft und ihrer polnischen Niederlassung in den Jahren 2018 - 2021. Die deutschen Steuerbehörden hatten die Höhe der von der polnischen Niederlassung erzielten EBIT-Marge beanstandet, da sie diese im Verhältnis zu den ausgeübten Funktionen und den übernommenen Risiken für zu hoch angesetzt hielten.

Unsere Handlungen – der ausschlaggebende Schritt war die Beantragung der Vornahme einer einseitigen Korrektur beim Finanzministerium, wodurch die Doppelbesteuerung beseitigt werden konnte. Der Antrag wurde im August 2024 gestellt, und bereits im Dezember wurde ein positiver Bescheid erteilt - eine der wenigen Entscheidungen in diesem Verfahren in Polen.

Folgen

  • Eine Korrektur in Höhe von 445 TEUR, d.h. mehr als 2 Mio. PLN an hinzugeschätzten Kosten.
  • Steuererstattungen von fast 400 TPLN für beide Gesellschafter.
  • Schnelles Verfahren - Entscheidung des Finanzministeriums in nur 4 Monaten.
  • Erzielung des wichtigen Ergebnisses kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Abrechnungen für 2018.

Das ist ein w​eiterer Beweis dafür, dass die Experten von Rödl & Partner Mandanten im Bereich der internationalen Besteuerung effektiv unterstützen und selbst in den kompliziertesten Fällen effektive Lösungen finden.



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Aleksandra Pilecka

Head of Marketing, Communications & Business Development

+48 692 681 982

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