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Erfolg des Steuerteams von Rödl & Partner vor dem Oberverwaltungsgericht

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​​​Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Juristen des Steuerteams von Rödl & Partner am 19. November 2024 einen bedeutenden Erfolg erzielt haben – ein günstiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (Az. I FSK 445/21) in einer Verbrauchsteuersache für einen der größten Strom- und Wärmeerzeuger in Polen. Das Team bestand aus Jarosław Hein, Tomasz Kośmider und Maciej Wilczkiewicz, welcher den Mandanten in der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht vertrat.​​​




Die Sache betraf die Auslegung der Vorschriften über die Anwendung einer Verbrauchsteuerbefreiung auf Strom auf der Grundlage eines Dokuments, mit dem die Entwertung eines Herkunftszertifikats für Strom bestätigt wird.  Das Urteil ist von wesentlicher Bedeutung für Unternehmen, die Herkunftszertifikate für Strom erwerben, der vor 2019 erzeugt wurde. Das Urteil bestätigt die Möglichkeit der Kalkulation der Steuerbefreiung nach dem Satz von 20 PLN/MWh. Die Steuerbehörden vertraten den Standpunkt, dass bei der Kalkulation der Steuerbefreiung der Satz von 5 PLN/MWh anzunehmen ist. 

Dieses Urteil bestätigt unsere Erfahrung und unsere fundierte Kenntnis der Besonderheiten des Energiesektors und der Steuervorschriften, die für das Agieren der Unternehmen auf diesem Markt von Schlüsselbedeutung sind. Dieser Erfolg ist ein weiterer Beweis dafür, dass Rödl & Partner ein vertrauenswürdiger Partner im Bereich Steuer- und Rechtsberatung ist, der seine Mandanten bei komplizierten Gerichts- und Verwaltungsverfahren unterstützt.

Wir gratulieren dem ganzen Team für sein Engagement und danken unserem Mandanten für das entgegengebrachte Vertrauen!​



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Aleksandra Pilecka

Head of Marketing, Communications & Business Development

+48 692 681 982

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