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Genehmigungen | Verwaltungsgenehmigungen

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​​​​​​​​Diese Dienstleistung richtet sich an Unternehmer sämtlicher Rechtsformen und Branchen, die Geschäfte oder Investitionen mit Immobilien tätigen, deren Umsetzung der Einholung einer Baugenehmigung, einer Genehmigung zur Ausübung der betreffenden Tätigkeit auf der Immobilie oder der Erledigung sämtlicher anderer Formalitäten gegenüber den staatlichen oder kommunalen Behörden bedarf.

HABEN SIE FRAGEN ZUM ANGEBOT?

​Nutzen Sie die fachliche Unterstützung eines Beraters, der über praktische Erfahrung in der Vertretung vor Organen der öffentlichen Verwaltung verfügt, die Genehmigungen oder verwaltungsrechtliche Genehmigungen erteilen, so können Sie die damit verbundenen Formalitäten schnell und effektiv erledigen, ohne dass sich der Prozess der Entscheidungsfindung oder der Verlauf der Investition verzögern.


Das Team der Berater von Rödl & Partner gewährleistet Ihnen breit gefächerte Unterstützung in allen Verwaltungsfragen, die mit dem Rechts- und Handelsverkehr sowie mit Investitionen in Immobilien verbunden sind. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere dadurch, dass wir für sie alle Dokumente zusammenstellen, die sie benötigen, um die nach polnischem Recht erforderlichen Verwaltungsentscheidungen einzuholen, die in jeder Phase einer Unternehmung verlangt werden, darunter insbesondere Baugenehmigungen, Umweltgenehmigungen oder integrierte Genehmigungen.


 

Die von Rödl & Partner angebotenen Dienstleistungen umfassen u.a.:

 

  • Erstellung oder Unterstützung bei der Zusammenstellung von Dokumenten, die zur Einholung des Bauvorbescheides oder einer Bescheinigung über die Zweckbestimmung einer Immobilie lt. lokalem Flächennutzungsplan erforderlich sind,
  • Erstellung oder Unterstützung bei der Zusammenstellung von Dokumenten, die zur Einholung der Baugenehmigung (sofern diese erforderlich ist), oder anderer Verwaltungsentscheidungen im Laufe der Investition erforderlich sind (z.B. Entscheidungen über das Fällen von Bäumen oder Genehmigungen, welche die ursprünglich erteilte Baugenehmigung ändern), 
  • Erstellung oder Unterstützung bei der Zusammenstellung von Dokumenten, die zur Erteilung einer Nutzungsgenehmigung erforderlich sind (sofern diese erforderlich ist).​

Kontakt

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Monika Behrens

Attorney at law (Polen)

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Jarosław Hein

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

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