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Hinweisgebersystem – Schutz von Hinweisgebern

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​​​​​​Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern ist am 25. September 2024 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates in das polnische Recht umgesetzt werden.​

HABEN SIE FRAGEN ZUM ANGEBOT?

​Was sind die Hinweisge​ber?


Hinweisgeber (Whistleblower) sind natürliche Personen, die eine i.Z.m. ihrer Arbeit erlangte Information über einen Rechtsverstoß melden oder offenlegen. Unternehmer sind zum Schutz von Hinweisgebern verpflichtet. 

Schutz von Hinweisgebern – Betroffene


Alle Unternehmen, die natürliche Personen beschäftigen (unabhängig von der Beschäftigungsform).
Obligatorische Umsetzung für: 

  • Unternehmen, die mindestens 50 Personen beschäftigen
  • unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten – die in der Richtlinie genannten Unternehmen

Die Umsetzung wird allen beschäftigenden Unternehmen empfohlen.

Schutz von Hinweisgebern – Pflichte​n


  • Einführung eines Verfahrens für interne Meldungen (auch bei Vorliegen eines Gruppenverfahrens)
  • Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
  • Annahme und Bearbeitung interner Meldungen über einen eingeführten Meldekanal


Einführung eines Hinweisgebersystems – unser Angebo​t


Im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir die Einführung eines Hinweisgebersystems, die Ausarbeitung von Verfahren und einer Ordnung zur Meldung von Unregelmäßigkeiten an.


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​Wir arbeiten mit dem Unternehmen e-nform zusammen, das die polnische Whistleblowing-Plattform geschaffen hat und sie weiterentwickelt. Unser gemeinsames Ziel ist es, sowohl professionelle Beratungsdienste als auch moderne IT-Lösungen anzubieten, die die Sicherheit und Effizienz Ihres Unternehmens erhöhen.​

 

​System zum Schutz von Hinweisgebern – Ihre Vorteil​​e


  • Übereinstimmung der Tätigkeit des Unternehmens mit den geltenden Vorschriften;
  • kein Risiko der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für eine Verletzung der geltenden Rechtsvorschriften;
  • wirksamer Schutz von Hinweisgebern;
  • Schutz der Unternehmensressourcen und Verbesserung der Effizienz der Maßnahmen;
  • Überwachung der Risiken i.Z.m. der ausgeübten Tätigkeit;
  • Vertrauen von Arbeitnehmern und Geschäftspartnern bei der Meldung von Unregelmäßigkeiten über das Hinweisgebersystems;
  • Nachweis der Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt bei der Leitung des Unternehmens.​

Wir teilen unser Wissen mit Ih​​nen


Die Änderungen im polnischen Recht in Bezug auf Hinweisgeber haben uns dazu inspiriert, eine Reihe von Expertentreffen in Form von Webinaren mit dem Titel „Reden wir über Whistleblowing“ zu organisieren. Es handelt sich dabei um Kurzvorträge, in denen Experten wichtige Fragestellungen zum Schutz von Hinweisgebern und zur Unternehmensethik erörtern. Dies ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, das Wissen über den Schutz von Hinweisgebern zu vertiefen und Anmerkungen zu Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung der diesbezüglichen Vorschriften auszutauschen.

Whistleblowing Summit International 


Der Whistleblowing Summit International stellt die internationale Ausgabe der von uns zuvor veranstalteten Whistleblowing-Summit-Konferenzen dar. Es ist auch die erste derartige internationale Konferenz, deren Ziel es ist, das Wissen über den Schutz von Hinweisgebern zu vertiefen.

Der erste Whistleblowing Summit International fand am 5. März 2024 statt. Über 300 Personen meldeten sich dazu an. Die Konferenz dauerte über 5 Stunden.

12 praxiserfahrene Experten aus Frankreich, Deutschland, Polen, Italien und Spanien, die über umfangreiche Erfahrung bei der Umsetzung von Vorschriften über Hinweisgeber verfügen, teilten ihr Wissen und ihre Perspektive. Die Teilnehmer hatten die Gelegenheit, nicht nur praktisches Wissen zu erwerben, sondern auch die Praktiken und Erfahrungen von Fachleuten aus verschiedenen europäischen Ländern kennenzulernen.
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