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Sanktionen gegen Russland und Belarus – Rechtsberatung

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​​​​​​​​​Seit 2014 führt die EU wirtschaftliche und personelle Sanktionen gegen Russland und seine Bürger sowie seine Unternehmen ein.


​Es ist sehr wichtig, bei der Tätigung von Geschäften und bei der Ausübung einer Gewerbetätigkeit regelmäßig die geltende Rechtslage zu berücksichtigen und zu überprüfen, ob die betreffende wirtschaftliche Zusammenarbeit nicht gegen die Sanktionen verstößt oder zu ihrer Umgehung führt.

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Sanktionen – Rechtsberatung


Auf der Grundlage unserer internationalen Erfahrung sowie der Instrumente, über die wir verfügen, bieten wir Ihnen unsere Hilfe in folgenden Bereichen an:

  • Durchführung entsprechender Überprüfungen und Analysen;
  • Bewertung der Sicherheit der Geschäfte hinsichtlich der Sanktionen gegen Russland und Belarus.

Unsere Experten

​   Rafał Szymański​
   Attorney at law (Polen)
   Senior Associate​
   
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​​   Alicja Szyrner
   Attorney at law (Polen)


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Sanktionen gegen Russland und Belaru​s

Ziel der eingeführten Sanktionen ist die wirtschaftliche Schwächung Russlands, u.a. durch Beschränkung des Zugangs zu kritischen Technologien und Märkten und somit die Beschränkung der wirtschaftlichen Fähigkeit Russlands, Krieg gegen die Ukraine zu führen. Die Wirtschaftssanktionen richten sich vor allem gegen die Sektoren Finanzwesen, Handel, Energiewirtschaft, Transportwesen, Technologie und Verteidigung sowie gegen Dienstleistungen, die zu Gunsten Russlands oder russischer Unternehmer und Bürger erbracht werden.

Sanktionen hat die EU auch gegen Belarus, Iran und Nordkorea verhängt, und zwar wegen der Unterstützung der militärischen Aggression Russlands in der Ukraine.

Polen hat – unabhängig von den von der EU eingeführten Sanktionen – eigene Vorschriften erlassen, die das Sanktionspaket der EU ergänzen.

Pflichten von Unternehme​​rn


Zu den eingeführten Sanktionen gehören ein Verbot des Exports als auch des Imports ausgewählter Waren und Technologien nach Russland und Belarus sowie ein Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen zu Gunsten Russlands sowie russischer Unternehmen und Bürger.

Für den Fall einer Zusammenarbeit mit Personen und Unternehmen, die in die zu diesem Zweck erstellte Sanktionsliste eingetragen wurden, wurde die Pflicht, die Aktiva dieser Personen und Unternehmen einzufrieren, sowie das Verbot eingeführt, diesen Personen und Unternehmen wirtschaftliche Ressourcen zugänglich zu machen, die ihnen u.a. die Fortsetzung ihrer Handelstätigkeit ermöglichen.

Die EU ergreift eine Reihe von Maßnahmen, um Versuchen zur Umgehung dieser Sanktionen vorzubeugen; insbesondere hat sie den Transit von Waren und Dual-Use-Technologien sowie Produkten, die auf dem Schlachtfeld genutzt werden, über Drittländer nach Russland verboten sowie den Reexport besonders sensibler Waren und Technologien nach Russland sowie deren Nutzung in Russland verboten.

Der Umfang der Sanktionen wird, je länger der Krieg in der Ukraine sich hinzieht, immer stärker ausgeweitet und um neue Sanktionspakete ergänzt. 

Strafrechtliche Verantwortlichkeit


Der Leiter der Landesfinanzverwaltung verhängt auf dem Entscheidungswege Geldstrafen von bis zu 20 Mio. PLN gegen Personen oder Unternehmen, die u.a.:

  • die Pflicht zur Einfrierung von Finanzmitteln oder wirtschaftlichen Ressourcen nicht erfüllen;
  • der Pflicht zur unverzüglichen Weitergabe von Informationen, die gemäß den EU-Verordnungen erforderlich sind, nicht nachkommen;
  • sich nicht an das Verbot halten, bewusst und vorsätzlich an Handlungen teilzunehmen, die darauf abzielen oder deren Folge es ist, die Anwendung von in EU-Vorschriften vorgesehenen Maßnahmen zu umgehen.

Die polnischen Sanktionsvorschriften sehen außerdem die strafrechtliche Verantwortlichkeit natürlicher Personen vor, die im Rahmen der von ihnen ausgeübten Tätigkeit oder wahrgenommenen Funktion gegen die Sanktionsvorschriften verstoßen.

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