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Immobilienbewertung

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Das Angebot der Tätigkeit von Vermögenssachverständigen richtet sich an Personen und Unternehmen, die eine Bewertung von kommerziellen und Wohnimmobilien in nachgewiesener Form benötigen.

Die Dienstleistungen umfassen auch Gutachten über den Immobilienmarkt und Ausarbeitungen zur Bestimmung des Immobilienwerts für individuelle Investoren. Immobilien dürfen in Polen ausschließlich von Sachverständigen mit entsprechenden Berufsqualifikationen bewertet werden (Immobiliensachverständiger).

Haben Sie Fragen zum Angebot?

​Die Inanspruchnahme der professionellen Dienstleistungen eines Vermögenssachverständigen gewährleistet eine objektive Bewertung von Immobilien und den Erhalt glaubhafter Informationen über ihren tatsächlichen Wert.  Rödl & Partner zeichnet sich durch die Sorge für Qualität und Objektivität der erstellten Bewertungen aus und deshalb erhalten die Mandanten eine reelle Bewertung der Immobilien. Die Bewertungsgutachten, Ausarbeitungen und Gutachten werden ins Deutsche und Englische übersetzt.
Je nach den Bedürfnissen der Mandanten können die Immobilienbewertungen für verschiedene Zwecke genutzt werden, z.B.:

 

  • Ermittlung des Kaufpreises einer Immobilie,
  • Ermittlung des Werts von Immobilien für buchhalterische und Berichterstattungszwecke,
  • Ermittlung des Werts von Immobilien für Finanz- und Steuerzwecke,
  • Ermittlung des Werts von Immobilien, die als Sacheinlage eingebracht werden,
  • Ermittlung des Werts von Immobilien als Teil einer Unternehmensbewertung.

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