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Investieren in Polen

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​​​​Seit über 30 Jahren beraten wir Unternehmer und ausländische Investoren in Polen. An jedem Projekt arbeitet ein spezielles interdisziplinäres Team von Experten. Gleichzeitig stellen wir Ihnen einen individuellen Kümmerer zur Seite, der Sie in allen Etappen der Planung und Umsetzung der Investition unterstützt.


Dank unserer Unterstützung finden Sie sich problemlos im Dickicht der Vorschriften zurecht, welche die Rechte, Pflichten und Möglichkeiten ausländischer Investoren in Polen regeln.

HABEN SIE FRAGEN ZUM ANGEBOT?

​Standort der Investition


Welches ist der richtige Standort für meine Investition? – dies ist die entscheidende Frage, die Sie sich als Investor stellen müssen.

Mit unserer Hilfe wählen Sie den Standort, der für Ihre zukünftige Tätigkeit am besten geeignet ist. Wir vergleichen für Sie potenzielle Standorte im Hinblick auf die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Beihilfen und andere Faktoren, die die Attraktivität des Standorts beeinflussen – unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse.

​Gründung einer Gesellschaft in Polen


Als Unternehmer sind Sie frei in der Wahl der Rechtsform, in der Sie Ihre Gewerbetätigkeit ausüben wollen. Mit unserer Unterstützung werden Sie den gesamten Prozess der Gesellschaftsgründung reibungslos durchlaufen.


​Steuern


Die grundlegenden steuerlichen Pflichten, die Sie als Unternehmer erfüllen müssen, betreffen:

Öffentliche Beihilfen für Investoren


Zusätzliche Finanzierung der Gewerbetätigkeit aus nationalen oder EU-Quellen ermöglicht es Unternehmen aller Branchen und Größen, sich zu entwickeln. Als Unternehmer in Polen können Sie, je nach der ausgeübten Tätigkeit, mit mehreren Arten von Förderung rechnen.

  • Befreiung von der Körperschaftsteuer im Rahmen der Polnischen Investitionszone (PSI)
  • Beihilfe der Regierung
  • Befreiung von der Immobiliensteuer
  • Förderung von Investitionen in den Umweltschutz
  • Von der EU kofinanzierte Zuschüsse und Darlehen
  • Förderung durch das Finanzministerium

Umfassende Unterstützung und Beratung auf jeder Etappe der Beantragung und der Nutzung staatlicher Beihilfe:​

  • Analyse von Investitionsplänen im Hinblick auf die Möglichkeit, Förderung aus öffentlichen Mitteln zu erhalten;
  • Auswahl der optimalen Werkzeuge zur Förderung von Entwicklungsplänen der Unternehmen aus den zugänglichen Hilfsprogrammen;
  • Erstellung der Bewerbungsunterlagen für das ausgewählte Fördermittel/den Wettbewerb um Bezuschussung;
  • umfassende Beratung in jeder Phase der Beantragung staatlicher Beihilfe – sowohl in Form von Zuschüssen als auch von Vorzugsdarlehen;
  • Beratung in der Phase der Inanspruchnahme staatlicher Beihilfe, darunter Rechts- und Steuerberatung;
  • Vertretung der Gesellschaft gegenüber Institutionen, die staatliche Beihilfe gewähren und deren Verausgabung kontrollieren.

​Steuervergünstigungen


In Polen gibt es ein umfassendes System an Steuervergünstigungen. Einige von ihnen unterstützen Unternehmer, die eine innovative Gewerbetätigkeit ausüben.

  • Vergünstigung für Prototypen,
  • Vergünstigung für Robotisierung,
  • Vergünstigung für Entwicklung und Expansion,
  • Vergünstigung für innovative Arbeitnehmer,
  • Vergünstigung für Forschung und Entwicklung,
  • IP BOX.

Sonstige Steuervergünstigungen, die Sie in Anspruch nehmen können:

  • CSR-Vergünstigung,
  • IPO-Vergünstigung,
  • Konsolidierungsvergünstigung.
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