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Zoll und Verbrauchsteuer

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Sowohl die inländischen als auch die EU-Vorschriften, die Fragen betreffend Zoll und Verbrauchsteuer regeln, sind kompliziert und somit oft unklar für die Steuerpflichtigen.


Es ist schwierig, alle Regelungen zu befolgen. Die Experten von Rödl & Partner, die interdisziplinär agieren, unterstützen die Mandanten bei der Lösung von Problemen im Bereich Zoll und Verbrauchsteuer unter Berücksichtigung der Spezifik der einzelnen Branchen.

HABEN SIE FRAGEN ZUM ANGEBOT?

ZOLL

 

 

Bei Rödl & Partner werden die zollrechtlichen Angelegenheiten von erfahrenen Steuerberatern und Zollagenten abgewickelt. Mit unserer Unterstützung werden Sie zahlreiche Vereinfachungen für Unternehmer in Anspruch nehmen und bei Entstehung von zollrechtlichen Verbindlichkeiten Unstimmigkeiten bei den Abrechnungen und Streitigkeiten mit dem Finanzamt in Polen vermeiden können.

 

 

Überprüfen Sie, was wir für Sie im Bereich Zoll tun können:

 

  • Unterstützung bei der zolltariflichen Einreihung importierter Waren;
  • Unterstützung bei der Einholung der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) und der verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA);
  • Analyse der Korrektheit des deklartierten Zollwerts der Waren;
  • Beratung hinsichtlich der Optimierungsmöglichkeiten von Ein- und Ausfuhr;
  • Begleitung bei der Zollabfertigung;
  • Analyse der Zollanmeldungen;
  • Erklärungen INTRASTAT Einfuhr/Ausfuhr;
  • Schulungen im Bereich Ursprungsregeln, Zollwert der Waren, zolltarifliche Einreihung, INCOTERMS 2020 und INTRASTAT;
  • Stellungnahmen im Bereich Zoll, Anträge an das Zollamt, Prozessschriftsätze, Widerspruch an die Zollkammer, Beschwerden bei Gerichten;
  • Unterstützung bei der Einholung der EORI-Nummer und der AEO-Bewilligung.
VERBRAUCHSTEUER

 


Die Experten von Rödl & Partner finden sich geschickt im Dickicht der von Zollbehörden angewandten Vorschriften zurecht. Wir unterstützen Sie insbesondere bei der korrekten Abrechnung der Verbrauchsteuer und bei der Erledigung aller damit verbundener Formalitäten. Wir gewährleisten eine ordnungsgemäße Erfüllung aller Pflichten.

 

 


Überprüfen Sie, wie wir Sie im Bereich Verbrauchsteuer unterstützen können:

 

  • laufende Konsultationen in steuerlichen Sachen;
  • Identifizierung der Vorfälle, die die Pflicht zur Abrechnung der Verbrauchsteuer zeitigen;
  • Steuererklärungen und steuerliche Stellungnahmen, Anträge auf verbindliche Auskunft;
  • Unterstützung bei der Einholung der Verbindlichen Verbrauchsteuerauskunft (poln. Wiążąca Informacja Akcyzowa, Abk. WIA);
  • Schreiben und Beschwerden;
  • Führung der erforderlichen Verbrauchsteuerdokumentation.
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