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Verrechnungspreise und Verrechnungspreisdokumentationen

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​Die Beratung zu Verrechnungspreisen und zur Verrechnungspreisdokumentation richtet sich an Unternehmer, die Geschäfte mit verbundenen Unternehmen tätigen. Die Beratung zu Verrechnungspreisen und Verrechnungspreisdokumentation wird meistens von internationalen Kapitalgruppen in Anspruch genommen.

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UMFANG DER VON RÖDL & PARTNER ANGEBOTENEN DIENSTLEISTUNGEN

  • Tax Reviews zu Verrechnungspreisen, bei denen die Verbindungen und Bedingungen der Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen analysiert werden,
  • Analyse der Verträge in der Unternehmensgruppe hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Verrechnungspreisvorschriften,
  • Unterstützung bei der Festlegung der Methode, nach der die Vergütung (Vergütungshöhe) unter Berücksichtigung des Tätigkeitsprofils der beteiligten Unternehmen berechnet wird,
  • Erstellung von Vergleichsbarkeitsanalysen (eng. benchmarking),
  • steuerliche Unterstützung bei der Überprüfung der Grundsätze, nach denen z.B. der Kauf von immateriellen Dienstleistungen abgerechnet wird, sowie bei der steuerlichen Behandlung der damit verbundenen Kosten,
  • Erstellung, Aktualisierung bzw. Analyse der obligatorischen Dokumentation über Geschäfte mit verbundenen Unternehmen, die gemäß Art. 9a des Körperschaftsteuergesetzes und Art. 25 des Einkommensteuergesetzes erforderlich ist (Verrechnungspreisdokumentation),
  • Erstellung, Aktualisierung bzw. Analyse einer umfassenden Dokumentation über Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung,
  • Erstellung, Anpassung bzw. Analyse der Verrechnungspreispolitik,
  • Unterstützung bei Umstrukturierungen im Bereich der Umlage von Verwaltungsressourcen bei verbundenen Unternehmen, darunter: Erstellung bzw. Analyse von Kostenumlageverträgen; Unterstützung bei der Festlegung der Methode, nach der die Vergütung bei einem bestimmten Modell der Umlage von Verwaltungsressourcen berechnet wird; Unterstützung bei der Ermittlung bzw. Überprüfung der Vergütungshöhe zwecks Gewährleistung ihrer Marktgerechtigkeit,
  • Vertretung verbundener Unternehmen im Kontakt mit den Steuerbehörden, darunter u.a.: Unterstützung bei der Vermeidung von Doppelbesteuerung, Erstellung von Anträgen auf Erteilung verbindlicher Auskünfte, Begründung von Verrechnungspreisen,
  • Erstellung von steuerlichen Stellungnahmen zu Verrechnungspreisen,
  • Schulungen und Workshops, auch am Sitz Ihrer Gesellschaft.


 

Die Übertragung der Handlungen, die i.Z.m. Verrechnungspreisen vorzunehmen sind, auf Spezialisten, ermöglicht ein effektives Unternehmensmanagement über entsprechende Planung, die Feststellung von Risikobereichen und die Anwendung von Instrumenten zur Minimierung des Risikos unter Beachtung der Geschäftsziele. Somit kann u.a. das Risiko des Strafsatzes von 50% sowohl bei der Körperschaftsteuer als auch der Einkommensteuer vermieden werden, der zur Anwendung kommt, wenn der Unternehmer nicht über die erforderliche Dokumentation über das Geschäft verfügt.

 

Den Mandanten von Rödl & Partner steht ein interdisziplinäres Team hochqualifizierter Spezialisten zur Verfügung, die sich mit Verrechnungspreisdokumentationen beschäftigen. Alle von ihnen umgesetzten Projekte werden an die individuellen Bedürfnisse und geschäftlichen Voraussetzungen angepasst, schränken das Verrechnungspreisrisiko ein und zielen auf die Optimierung der Steuerlast ab. Die Beratung deckt eine breite Palette von Fragen und Regelungen ab, die sowohl in nationalen Vorschriften als auch in internationalen Richtlinien und Anweisungen enthalten sind.

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