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Steuer auf verlagerte Einkünfte

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Steuer auf verlagerte Einkünfte bei Ihrer Gesellschaft


Die Polnische Neuordnung führt eine neue Steuer im Rahmen der Körperschaftsteuer ein. Dies bedeutet für viele Unternehmen eine zusätzliche Belastung.

HABEN SIE FRAGEN ZUM ANGEBOT?

Erwirbt eine Gesellschaft von ausländischen oder polnischen verbundenen Unternehmen:

 

  • immaterielle Dienstleistungen;
  • Lizenzen, Urheberrechte;
  • Know-how,

 

oder trägt sie folgende Kosten:

 

  • Gebühren für die Übertragung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners;
  • Finanzierung;
  • Gebühren und Vergütungen für die Übertragung von Funktionen, Aktiva oder Risiken;

 

so müssen Sie analysieren, ob Ihre Gesellschaft die Steuer auf verlagerte Einkünfte zahlen muss.

 

 

Konsequenzen, wenn die Steuer nicht gezahlt wird

 

Korrekte Abrechnung mit dem Fiskus

 

 

 

 

Die Steuer auf verlagerte Einkünfte kann auch Abrechnungen im Inland oder mit einem anderen EU-Land betreffen. Dies geschieht dann, wenn die Dienstleistungen zugunsten von Unternehmen, die keiner wesentlichen tatsächlichen Gewerbetätigkeit nachgehen, erbracht wurden bzw. die Gesellschaft mit ihren Forderungen belastet wurde. Es besteht das Risiko, dass der Begriff „wesentliche tatsächliche Gewerbetätigkeit“ auf eine Art und Weise interpretiert wird, die für die Abrechnungen mit Zweckgesellschaften oder mit einer Holdinggesellschaft ungünstig ist.

 

Unterstützung seitens Rödl & Partner


Unsere Experten werden analysieren, ob Ihre Gesellschaft die Steuer auf verlagerte Einkünfte zahlen muss.


Wir werden Ihnen die Voraussetzungen für eine Nichterhebung oder Minderung der Steuer auf verlagerte Einkünfte nennen sowie interne Verfahren vorbereiten, die Ihnen helfen, der Pflicht zur korrekten Abrechnung dieser Steuer nachzukommen.

 

 

Vorteile


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