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Umsatzsteuer

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Die Beratung im Bereich Umsatzsteuer richtet sich sowohl an polnische als auch an ausländische Unternehmer, die aufgrund der in Polen getätigten Geschäfte die Umsatzsteuer hierzulande abrechnen müssen. 

Haben Sie Fragen zum Angebot?

Die korrekte Umsatzsteuerabrechnung ist eine der Voraussetzungen für den Erfolg jeder Gewerbetätigkeit, wozu die Kenntnis der aktuellen Umsatzsteuervorschriften und ihre korrekte Anwendung beitragen. Die Übertragung der Umsatzsteuerabrechnungen auf einen Fachdienstleister befreit Sie von der Notwendigkeit, die Änderungen der komplizierten und häufig novellierten Umsatzsteuervorschriften laufend zu verfolgen. Gleichzeitig können Sie in diesem schwierigen Bereich, der sich durch häufige Kontrollen der Steuerbehörden auszeichnet, steuerliche Sicherheit genießen.  


Dank der Fachberatung können Sie nicht nur Unregelmäßigkeiten und potentielle Auseinandersetzungen mit dem Fiskus vermeiden, sondern auch die Umsatzsteuerlast verringern (Steueroptimierung).  Auf die Umsatzsteuer-Thematik spezialisierte Steuerberater von Rödl & Partner unterstützen ihre Mandanten nicht nur bei den laufenden Umsatzsteuerabrechnungen, sondern auch bei einzelnen Geschäften und Vorhaben, die sowohl im Inland als auch grenzüberschreitend abgewickelt werden.  Die mehrjährige Erfahrung und die Zusammenarbeit mit zahlreichen Unternehmen aus verschiedenen Branchen ermöglichen es uns, untypische und komplexe umsatzsteuerliche Fragen effektiv zu lösen.

​Die von Rödl & Partner angebotene Beratung im Bereich der Umsatzsteuer umfasst u.a.:

 

  • laufende Konsultationen in Steuersachen (darunter auch telefonisch),
  • Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten zur Optimierung der laufenden steuerlichen Abrechnungen,
  • Führung von USt-Registern für ausländische Unternehmen, Erstellung von Steuererklärungen und Zusammenfassenden Meldungen,
  • Erstellung von Steuergutachten,
  • Erstellung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über das Steuerrecht,
  • Erstellung und Analyse von Verträgen unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Folgen,
  • Erstellung von Anträgen auf direkte Umsatzsteuererstattung an ausländische Unternehmen,
  • Beratung für Gebietskörperschaften,
  • Vertretung der Mandanten vor Steuerbehörden und Verwaltungsgerichten,
  • Durchführung von steuerlichen Schnellprüfungen (VAT Quick Check).
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