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Immobiliensteuer

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​​​​​​​​​​​Die Immobiliensteuer erweckt immer wieder Zweifel und bereitet Steuerpflichtigen Probleme. Die Steuer auf Gebäude und Grundstücke hängt von ihrer Fläche ab, bei Bauten richtet sie sich jedoch nach deren Wert. Die Sätze unters​​cheiden sich auch je nach der Zweckbestimmung des betreffenden Gebäudes oder Grundstücks. Den Satz legt die zuständige Gemeinde innerhalb der gesetzlichen Grenzen fest. Die diesbezüglichen Befreiungen können aber auch lokal abweichen.


Die Steuer umfasst Gebäude, Grundstücke und Bauten. Zur ihrer Zahlung sind Eigentümer, Erbnießbraucher, Eigenbesitzer und in einigen Fällen Fremdbesitzer von Immobilien, die im Eigentum der Staatskasse oder der Gebietskörperschaften stehen, verpflichtet. Einige Steuerpflichtige sind davon befreit. Ähnlich wie die Befreiung auch manche Arten von Objekten betreffen kann. Viele Probleme bereitet die ordnungsmäßige Einstufung von Objekten. Das Gesetz selbst ist außerordentlich kurz, Auslegungszweifel gibt es dagegen sehr viele. Immer häufiger betrachten die Gemeinden die Kontrolle der ordnungsmäßigen Abrechnung dieser Steuer als eine Möglichkeit, die eigenen Haushaltsdefizite auszugleichen. Daher ist professionelle Unterstützung bei der Analyse der mit dieser Steuer verbundenen Pflichten manchmal nicht mehr das Ergebnis überdurchschnittlicher Sorgfalt der Steuerzahler, sondern schlicht eine Notwendigkeit. ​​

​19.06.​2024

Das Finanzministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über kommunale Steuern und Gebühren mit den neuen Definitionen der Begriffe „Gebäude“ und „Bauwerk“ vorgelegt.​

​12.06.2024

Änderung der Definition des Begriffs „Bauwerk“ – wir wissen, was wir zu erwarten haben​ »

In der Aufstellung der Gesetzgebungs- und Programmarbeiten des Ministerrates wurde eine Beschreibung eines lange erwarteten Gesetzesentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Agrarsteuer, des Gesetzes über kommunale Steuern und Gebühren, des Gesetzes über die Forststeuer sowie des Gesetzes über die Stempelgebühr veröffentlicht.

​​​28.03.2024

Immobiliensteuer: Eine Reihe von günstigen Urteilen​ »

Das Jahr 2023 kann als Beginn einer neuen Richtung bei der Auslegung in Immobiliensteuersachen angesehen werden. ​

​15​.03.2024

Geplante Änderungen der Vorschriften zur Immobiliensteuer – Bauwerke und Garagen »​

Am 6. März 2024 hat das Finanzministerium in Beantwortung der Frage des Beauftragten für Bürgerrechte zu den Arbeiten an der Definition des Bauwerkes und der Präzisierung der Besteuerungsregeln für Garagen auf Folgendes hingewiesen.

​8.08.2023

Höchstsätze der lokalen Steuern und Gebühren für 2024 »

Ab dem 1. Januar 2024 steigen die Höchstsätze der lokalen Steuern und Gebühren um die Inflationsrate aus dem ersten Halbjahr 2023, also um rd. 15%.

​5.07.2023

Bahnbrechendes Urteil im Hinblick auf die Immobilie​​nsteuer »

Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass die Definition des Bauwerks, die sich aus dem Gesetz über kommunale Steuern und Gebühren ergibt, verfassungswidrig ist.

​10.10.2022

Das Oberverwaltungsgericht äußerte sich zur Einstufung von Reduzier- und Messstationen und -stellen als ​Bauten »

Am 10. Oktober 2022 erkannte das Oberverwaltungsgericht (poln. NSA) durch Beschluss von sieben Richtern (Az. III FPS 2/22) für Recht, dass nach dem vor dem 28. Juni 2015 geltenden Recht für die Besteuerung von Reduzierstationen und -stellen, Reduzier- und Messstationen sowie Messstationen mit der Immobiliensteuer das Bestehen eines technischen Nutzungszusammenhangs zwischen diesen Objekten und der Gasleitung entscheidend ist, was für ihre Einstufung als Bauten in Form eines Gasnetzes auschlaggebend ist.​

26.08.2022

Der Konstruktionsbalken als unterstes Element der Decke – neues Urteil des Oberverwaltungsgerichts »

Die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage für Gebäude stützt sich meistens auf die Architektur- und Baudokumentation. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts eröffnet die Möglichkeit, die Nutzungsfläche, die ursprünglich auf der Grundlage der Architektur- und Baudokumentation ermittelt wurde, neu zu berechnen.

22.08.2022

Erhöhung der Immobiliensteuersätze im Jahr 2023 »

Am 1. August 2022 wurde die Bekanntmachung des Finanzministers über die Sätze der Kommunalsteuern und -abgaben für 2023 veröffentlicht. Sie ist für die Immobiliensteuer sehr wichtig, da sie die Höchstsätze der Immobiliensteuer auf die in der Bekanntmachung angegebenen Beträge anhebt.

6.05.2022

Ein Bau kann noch vor seiner Übernahme zu Abschreibungszwecken der Immobiliensteuer unterliegen »​​​

21. April 2022. Das Oberverwaltungsgericht hat sich in einem Urteil mit dem Aktenzeichen III FSK 183/21 zur Entstehung der Immobiliensteuerpflicht bei Bauten geäußert, die nicht in das Anlagenverzeichnis aufgenommen wurden, für die jedoch eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde.

28.04.2022

Die Eisenbahninfrastruktur befreite bis 2022 von der Grundsteuer »

Die seit dem 1. Januar 2022 geltende Änderung des Gesetzes über lokale Steuern und Gebühren zerstreut die Zweifel der Steuerpflichtigen hinsichtlich des Umfangs der Anwendung der Steuerbefreiung für Grundstücke, auf denen sich Gebäude und Bauwerke der Eisenbahninfrastruktur befinden.

21.03.2021​

Gesamtheit von Gegenständen, die funktional verbunden sind, als Gegenstand der Immobiliensteuer »

Am 26. Januar 2022 äußerte sich das Oberverwaltungsgericht in dem Urteil Az. III FSK 2135/21 zur Erhebung der Immobiliensteuer auf eine technologische Linie, die sich aus einem Komplex vieler Bauobjekte zusammensetzt.

4.11.2021

Beschluss v​on sieben Richtern des Oberverwaltungsgerichts zu der Einstufung von Gebäuden und Bauwerken für die Zwecke der Immobiliensteuer »

Am 29. September 2021 hat das Oberverwaltungsgericht (poln. Abk. NSA) in der Besetzung von sieben Richtern den Beschluss Az. III FPS 1/21 gefasst, mit dem die ernsthafte Bedenken weckende Frage entschieden wurde.

26.05.2021

Immobiliensteuer– Praktische Aspekte der Ermi​​ttlung der Steuerbemessungsgrundlage bei Gebäuden und Bauwerken »

Die Immobiliensteuer kann für Steuerpflichtige, die eine Gewerbetätigkeit ausüben und verpflichtet sind, jedes Jahr detaillierte Steuererklärungen auszufüllen, problematisch sein.

Kontakt

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Jakub Wajs

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Senior Associate

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