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Verrechnungspreise: Verlängerung der Frist für die Abgabe von TPR-Vordrucken

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​Dominika Tyczka-Szyda

9. November 2023


Das Finanzministerium hat den Entwurf einer Verordnung über die Verlängerung der Frist für die Abgabe von Informationen über die Verrechnungspreise (TPR) veröffentlicht. Nach den gegenwärtigen Vorschriften haben die Steuerpflichtigen die TPR-Vordrucke innerhalb von 11 Monaten nach Ende des Steuerjahres, d.h. bis zum 30. November 2023, einzureichen – wenn das Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht.  
 
Das Finanzministerium hat sich entschieden, die Frist wie folgt zu verlängern:
 
  • bis zum 29. Februar 2024 – für Unternehmen, die TPR-Vordrucke spätestens am 30. November 2023 einzureichen haben;
  • um 3 Monate – für Unternehmen, bei denen die Frist für die Abgabe von TPR zwischen dem 1. Dezember 2023 und dem 31. März 2024 abläuft.
 
Laut Begründung ist die Verschiebung der Frist auf die im Oktober erfolgte Bereitstellung einer neuen Software zur Abgabe von TPR-Vordrucken mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel zurückzuführen. Die Information über die Verrechnungspreise wird zum ersten Mal anhand eines interaktiven Online-Formulars erstellt, daher muss den Steuerpflichtigen entsprechende Zeit gewährleistet werden, sich mit dem neuen Werkzeug vertraut zu machen. 
 
Das Finanzministerium vertritt die Auffassung, dass die zusätzliche Zeit es den Steuerpflichtigen erlauben wird, die Pflicht zur Übergabe der TPR-Information sowohl inhaltlich als auch formell ordnungsgemäß zu erfüllen. 
 
Wir stehen Ihnen als Rödl & Partner bei der Ausfüllung des TPR-Vordrucks und für Beratung zu allen Aspekten der Verrechnungspreise gerne zur Verfügung. Sind Sie daran interessiert, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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