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Erwerb und Veräußerung von Immobilien

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​​​​​​​​​​Die Dienstleistungen bezüglich des Rechtsverkehrs mit Immobilien richten sich an sämtliche Rechtsträger, die beabsichtigen, in Polen eine Immobilie zu erwerben oder zu veräußern oder einen anderen Vertrag über eine Immobilie abzuschließen (z.B. Verträge über Miete, Pacht, Leasing, Nutzung usw.).

Haben Sie Fragen zum Angebot?

​Wenn Sie im Vorfeld einer Entscheidung über den Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie oder des Abschlusses von Verträgen über Immobilien professionelle Beratung in Anspruch nehmen, so können Sie sicher sein, dass Sie in Steuer- und Rechtsfragen auf der sicheren Seite und vor falschen Entscheidungen geschützt sind, die in der Zukunft gravierende negative rechtliche oder finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen könnten.   Die Unterstützung durch Rechtsanwälte und Steuerberater von Rödl & Partner hat zum Ziel, dass Sie sowohl während jeder Phase des Geschäfts als auch nach dessen Abschluss weitestgehend vor Risiken geschützt sind. 

 
Zu den Stammmandanten von Rödl & Partner gehören in- und ausländische Unternehmen, darunter Investmentfonds, Wohnungsbaugesellschaften, in- und ausländische Unternehmen, die sich mit Vermittlung, Erwerb und Veräußerung, Vermietung oder Verwaltung von Immobilien befassen, ferner Bau- und Planungsgesellschaften sowie Privatpersonen. Unsere Gesellschaft gewährleistet die Beratung während der Durchführung der Investition sowie eine laufende integrierte Steuerberatung (u.a. bei der Immobiliensteuer).


​Die von Rödl & Partner angebotenen Dienstleistungen umfassen u.a.:

  • Analyse des Rechtstitels an der Immobilie, darunter eventueller Ansprüche auf die Rückgabe der Immobilie,
  • Erstellung von Vertragsentwürfen über Immobilien (z.B. Verträge über Verkauf, Miete, Pacht, Leasing, Nutzung usw.),
  • Analyse von Verträgen über Immobilien im Hinblick auf die rechtlichen und steuerlichen Risiken,
  • Unterstützung bei der Bestellung von Sicherheiten an Immobilien,
  • Beratung bei der Formulierung und/oder Aushandlung von Verträgen über die Finanzierung von Immobilienerwerb,
  • Beratung bei der Formulierung und/oder Aushandlung von Verträgen über Bauarbeiten mit den Generalunternehmern oder den Subunternehmern, die für die Errichtung von Gebäuden oder Bauten auf der Immobilie verantwortlich sind,
  • Unterstützung bei der Vornahme von Rechtsgeschäften vor einem Notar,
  • Vertretung gegenüber den Verwaltungsorganen auf gesamtstaatlicher und kommunaler Ebene.

Kontakt

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Monika Behrens

Attorney at law (Polen)

Partner

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Jarosław Hein

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

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