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Die Unterstützung hinsichtlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Polen ist an Personen gerichtet, die u.a. durch Erbschaft oder Schenkung bestimmte Güter (Sachen oder Vermögensrechte) erwerben. Zur Abrechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer können nicht nur polnische Staatsangehörige, sondern auch Ausländer verpflichtet sein, soweit die erworbene Sache oder das Vermögensrecht sich in Polen befindet oder ausgeübt wird. Fachgerechte Beratung garantiert eine ordnungsmäßige Erfüllung der Steuerpflichten.
Therese Baginski
Auditor (Polen)
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Katarzyna Judkowiak
Tax adviser (Polen)